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Psychotherapeutische Versorgung

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Planungsbereiche, Versorgungsgrade und Aufgaben des G-BA

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kleine Anfrage "Auswirkungen der Reform der Bedarfsplanung auf die psychotherapeutische Versorgung" gestellt. Die Bundesregierung verweist in Antwort darauf, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Aufgabe hat, die Arztgruppen und Planungsbereiche zu bestimmen sowie einheitliche Verhältniszahlen von Arzt zu Einwohnern festzulegen. Sie geht weiterhin in ihrer Antwort auf die unterschiedlichen Planungsbereiche und Versorgungsgrade ein. Demnach weist den bundesweit niedrigsten Versorgungsgrad der Raum Freyung-Grafenau in Bayern mit knapp 56 Prozent aus. Dort sind im Schnitt ebenfalls gut neun Psychotherapeuten auf 100.000 Einwohner tätig.

Abschließend führt die Bundesregierung in ihrer Antwort aus, dass "Die Bundesregierung wird die Umsetzung und die Auswirkungen des Beschlusses des G-BA zur Berücksichtigung von Ärzten und Psychotherapeuten in ermächtigten Einrichtungen bei der Bedarfsplanung im Rahmen ihrer Zuständigkeit sorgfältig beobachten und gegebenenfalls auch gesetzgeberischen Änderungsbedarf prüfen. Dies schließt Überlegungen zur Erfassung des Leistungsgeschehens in PIAs mit ein."

In der Anlage ist die Antwort der Bundesregierung beigefügt, der umfangtreiches Zahlenmaterial zum Versorgungsgrad der jeweiligen Regionen entnommen werden kann.

Anlage


1802491.pdf