Pressemeldung vom 23.05.2013
Zahlen und Fakten zu Wahlverhalten, politischen Einstellungen und der Repräsentanz in Parteien und Parlamenten belegen, dass die Gruppe der...
Zahlen und Fakten zu Wahlverhalten, politischen Einstellungen und der Repräsentanz in Parteien und Parlamenten belegen, dass die Gruppe der...
Im Schatten der großen Konzernpleiten sind auch viele gemeinnützige Träger von der Krise betroffen. Zwar machen sie unter allen Unternehmensinsolvenzen einen kleinen Teil aus. Häufig fehlt ihnen aber das Know-How zum Umgang mit einem Insolvenzverfahren, dessen Zweck nicht nur die Abwicklung der Körperschaft, sondern auch deren Sanierung sein kann.
Diese Rechtsinformation soll deshalb als Leitfaden für Vorstände und Geschäftsführer dienen. Denn diese können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft werden, wenn die Insolvenz nicht oder nicht rechtzeitig erkannt wird oder falsche Maßnahmen ergriffen werden. Fachbegriffe werden erklärt und Kernaussagen werden vorangestellt bzw. hervorgehoben, sodass die Lektüre auch für Nicht-Juristen einfach und verständlich ist.
Es bleibt zu hoffen, dass diese Information nicht gelesen werden muss. Dennoch sollte sich jeder Vorstand und jeder Geschäftsführer seiner Rechte und Pflichten bewusst sein.
Die Rechtsinformation wurde von Robin Matzke, Praktikant in der Rechtsabteilung, erstellt.