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Aktuelles

17.05.13
Psychiatrie, Chronische Erkrankungen

Präventionsgesetz

Anhörung im Ausschuss für Gesundheit am 15. Mai 2013

17.05.13
Jugendsozialarbeit

Vorankündigung Fachtagung - ?Voneinander lernen - Jugendsozialarbeit und ESF: gelungene Beispiele aus den Bundesländern" - 8. Juli 2013, Dresden

Bei der Erarbeitung und Umsetzung von Förderinstrumenten für die Jugendsozialarbeit kann der Blick über den Tellerrand in andere Bundesländer Impulse...

16.05.13
Altenhilfe

BSG Urteil: Sozialhilfeträger muss Kosten für Aufenthaltsraum einer Pflegekraft tragen

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte pflegebedürftiger Menschen gestärkt, welche sich ihre Betreuung...

16.02.11 Alter: 2 Jahr(e)

Referentenentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, der Gefahrstoffverordnung, des SGB V und SGB XI

Kategorie: Menschen mit Behinderung, Pflege

Von: Claudia Zinke

Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Referentenentwurf für ein Gesetzes zur Verbesserung der Krankenhaushygiene und zur Änderung weiterer Gesetze vorgelegt.

 

Geändert werden mit dem Referentenentwurf das Infektionsschutzgesetz, die Gefahrstoffverordnung, das SGB V, das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz und das SGB XI.

Neben den Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene werden weitere Regelungen aufgenommen, die folgende Bereiche betreffen:

- das Aufheben der für 2012 vorgesehenen Errichtung von Weiterleitungsstellen innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen,

- die Einführung eines Schiedsverfahrens zu den Vergütungsverträgen zwischen den Krankenkassen und stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen,

- die Einführung einer Schiedsstellenlösung bei der Weiterentwicklung der Pflege-Transparenzvereinbarungen,

- die Möglichkeit für die Aufnahme von Darlehen für den Spitzenverband Bund der Krankenkassen,

- verbindliche Regelungen zur Beteiligung der privaten Krankenversicherung an Qualitätsprüfungen.

Die Verbände haben Gelegenheit bis zum 28.02.2011 gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Stellungnahme abzugeben.

Der Entwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt, er bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und ist als Anlage beigefügt.

Anlage