Zum Hauptinhalt springen

SGB V_Gemeinsamer Bundesausschuss_Bedarfsplanungs-Richtlinie

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Beschluss zur "Bedarfsplanungs-Richtlinie: Berücksichtigung von Anrechnungsfaktoren bei Zulassungen und Anstellungen"

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses "Bedarfsplanungs-Richtlinie: Berücksichtigung von Anrechnungsfaktoren bei Zulassungen und Anstellungen (§ 21 Absatz 5 BPL-RL)" vom 17. Juli 2014 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 30. September 2014 in Kraft. Mit dem Beschluss soll dem gezielten Missbrauch der Umwandlung von Angestelltensitzen in Planungsbereichen, die wegen Überversorgung zulassungsrechtlich gesperrt sind, entgegengewirkt werden.

Der Beschluss und weitere Informationen zu den Gründen können auf der Homepage des G-BA unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2033/