Anhörung im Ausschuss für Gesundheit am 15. Mai 2013
Bei der Erarbeitung und Umsetzung von Förderinstrumenten für die Jugendsozialarbeit kann der Blick über den Tellerrand in andere Bundesländer Impulse...
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte pflegebedürftiger Menschen gestärkt, welche sich ihre Betreuung...
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege fordert, den Ausbildungsbonus im bisherigen Umfang fortzuführen und ihn nicht auf die kleine Zahl der Insolvenzfälle zu beschränken.
Auch in Zukunft muss die Finanzierung der Umschulung zur Alten- bzw. Krankenpflegefachkraft für die gesamte dreijährige Ausbildung sichergestellt sein, so eine weitere zentrale Forderung. Die Ausbildung zum Altenpfleger und zum Krankenpfleger dauert drei Jahre und kann über § 421t Abs. 6 SGB III für den gesamten Ausbildungszeitraum gefördert werden. Eine Entfristung bzw. Verlängerung der bis Ende 2010 befristeten Regelung des § 421t Abs. 6 SGB III ist im Entwurf des Beschäftigungschancengesetzes nicht vorgesehen.