Pressemeldung vom 23.05.2013
Zahlen und Fakten zu Wahlverhalten, politischen Einstellungen und der Repräsentanz in Parteien und Parlamenten belegen, dass die Gruppe der...
Zahlen und Fakten zu Wahlverhalten, politischen Einstellungen und der Repräsentanz in Parteien und Parlamenten belegen, dass die Gruppe der...
Der Paritätische begrüßt in seiner Stellungnahme insbesondere das Ziel, den zeitlichen Verlauf des Restschuldbefreiungsverfahrens zu kürzen, um ihn an europäische Standards anzugleichen. Ebenso begrüßt wird die Stärkung des außergerichtlichen Einigungsverfahrens. Aus der Sicht der Schuldnerberatungspraxis sind die formulierten Vorschläge zur Umsetzung dieser Ziele jedoch differenzierter zu betrachten und zu bewerten:
Zur Umsetzung der angekündigten Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens wird ein gestuftes Verfahren (3, 5 oder 6 Jahre) vorgeschlagen. Anstatt der Einführung eines nur für wenige Schuldner wirksamen Anreizsystems zur Abkürzung der Wohlverhaltensperiode, schlägt der Paritätische vor, die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens im Sinne einer Gleichbehandlung der überschuldeten Personen moderat auf 4 Jahre für alle Insolvenzschuldner zu verkürzen.
Des Weiteren weist der vorliegende Gesetzentwurf den Schuldnerberatungsstellen erweiterte Aufgabenfelder zu und geht von einem bedarfsdeckenden Netz qualifizierter Beratungsstellen aus. Dies ist bis heute jedoch nicht Realität - die langen Wartezeiten belegen das Gegenteil. Der Entwurf blendet die Finanzierungsfragen der neu angedachten Aufgaben der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen vollständig aus. Hier fordert der Paritätische entsprechende Regelungen, um die Existenz der Schuldnerberatungsstellen zu sichern.
Sie finden die Stellungnahme als Anhang.