Pressemeldung vom 23.05.2013
Zahlen und Fakten zu Wahlverhalten, politischen Einstellungen und der Repräsentanz in Parteien und Parlamenten belegen, dass die Gruppe der...
Zahlen und Fakten zu Wahlverhalten, politischen Einstellungen und der Repräsentanz in Parteien und Parlamenten belegen, dass die Gruppe der...
Die Bundesregierung hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen vorgelegt. Bereits 2009 trat das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus für pflegebedürftige Menschen in Kraft, die ihre Pflege im sog. Arbeitgebermodell absichern. Diese Regelung soll nun auf stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen ausgeweitet werden. Folgende Maßnahmen sind hierfür vorgesehen:
- Mitaufnahme von Pflegekräften in die stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung für Versicherte mit einem besonderen pflegerischen Bedarf, den sie durch von ihnen beschäftigte besondere Pflegekräfte sicherstellen;
- Weiterzahlung des Pflegegeldes der sozialen Pflegeversicherung für die gesamte Dauer von stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsaufenthalten;
- Weiterleistung der Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe auch für die Dauer des stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsaufenthaltes.
Der Paritätische Gesamtverband hat eine Stellungnahme auf der Basis der Stellungnahme von 2009 erstellt. Der Verband sieht ebenfalls Handlungsbedarf in der Assistenzpflege in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen und begrüßt die Erweiterung der Regelung. Allerdings fordert der Paritätische, die Assistenzleistungen im Falle eines stationären Klinik- oder Rehabilitationsaufenthalts für alle auf Assistenz angewiesenen Menschen mit Behinderung zu gewährleisten.
Die Erörterung des Referentenentwurfs ist für den 19.07.2012 im Bundesgesundheitsministerium geplant.
Der Referentenentwurf und die Stellungnahme sind als Anlagen beigefügt.
Anlagen