Anhörung im Ausschuss für Gesundheit am 15. Mai 2013
Bei der Erarbeitung und Umsetzung von Förderinstrumenten für die Jugendsozialarbeit kann der Blick über den Tellerrand in andere Bundesländer Impulse...
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte pflegebedürftiger Menschen gestärkt, welche sich ihre Betreuung...
Das Gericht führte in der Urteilsbegründung aus, dass die unter bestimmten Voraussetzungen für Vereinsbetreuer in Betracht kommende Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 18 UStG nicht für Berufsbetreuer einschlägig sei. Auch auf die Steuerbefreiungsvorschrift des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie könne die Berufsbetreuerin sich nicht berufen.
Gegen die Entscheidung wurde die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen. Sie ist anhängig unter dem Az. V R 7/11.