Anhörung im Ausschuss für Gesundheit am 15. Mai 2013
Bei der Erarbeitung und Umsetzung von Förderinstrumenten für die Jugendsozialarbeit kann der Blick über den Tellerrand in andere Bundesländer Impulse...
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte pflegebedürftiger Menschen gestärkt, welche sich ihre Betreuung...

Auf dem Foto (v.l.n.r.): Irmgard Reichstein (Stiftung taubblind leben), Gitta Lampersbach (BMAS), Dieter Zelle (BAT e.V.), Reiner Delgado (DBSV)
Am 29.03.2012 überreichte die Stiftung taubblind leben 14.000 Unterstützerunterschriften an die zuständige Abteilungsleiterin im Bundessozialministerium Gitta Lampersbach, um auf die dramatische Situation taubblinder Menschen in Deutschland aufmerksam zu machen: Taubblinde Menschen und ihre Angehörigen werden durch die deutschen Hilfesysteme bisher weitgehend alleine gelassen. Tausende Betroffene erhalten nicht die notwendige Versorgung, um den Alltag in Würde und Wahlfreiheit zu gestalten. Ziel der Unterschriftenaktion ist die Anerkennung von Taubblindheit als eigene Schwerbehinderung. Die Initiative wird unterstützt durch den Paritätischen Gesamtverband, den Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband, Leben mit Usher-Syndrom e. V. und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden.
Nach Schätzungen des Gemeinsamen Fachausschusses "Hörsehbehindert/Taubblind" (GFTB) im Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband gibt es bundesweit 2.500 bis 6.000 taubblinde Menschen, die nicht angemessen mit Hilfsmitteln und Assistenzleistungen versorgt sind. Taubblindheit wird in der Gesetzgebung einiger Bundesländer definiert als die Kombination von Blindheit und Gehörlosigkeit, aber das wird dieser Behinderung nicht gerecht. Wer nicht hören kann, ist extrem auf den Sehsinn angewiesen, als Blinder nutzt man sein Gehör sehr intensiv. Taubblinde Menschen müssen auf beide Hauptsinne verzichten, können also viel weniger ausgleichen als jemand mit "nur" einer Behinderung. Ohne Assistenz ist beispielsweise die Ausübung des Wahlrechts nicht möglich, aber auch der tägliche Einkauf oder ein Arztbesuch werden zu unlösbaren Problemen.
Im Jahr 2007 hat der GFTB deshalb erstmals gefordert, dass die Betroffenen einen speziellen Eintrag "Tbl" im Schwerbehindertenausweis erhalten. Dadurch könnte klar geregelt werden, welche Leistungen und Hilfsmittel ihnen zustehen. Im Rahmen der Unterschriftenaktion konnten innerhalb nur eines halben Jahres 14.000 Unterschriften gesammelt werden, um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen.