Pressemeldung vom 23.05.2013
Zahlen und Fakten zu Wahlverhalten, politischen Einstellungen und der Repräsentanz in Parteien und Parlamenten belegen, dass die Gruppe der...
Zahlen und Fakten zu Wahlverhalten, politischen Einstellungen und der Repräsentanz in Parteien und Parlamenten belegen, dass die Gruppe der...
In 2010 wurden 15.400 Widerrufsverfahren durchgeführt. In 83,6 % der Fälle wurde die Flüchtlingseigenschaft nicht widerrufen, bei 3,2 % der Fälle ( 498 Personen) kam es zum Widerruf nach Art 16a GG, in 11,9 % der Fälle (1.841 Personen) zum Widerruf der Flüchtlingseigenschaft.
Im gleichen Zeitraum wurden 557 Klagen gegen Widerrufsentscheidungen eingereicht, es kam zu 1.410 Gerichtsentscheidungen. Nur in 24.1 % der Fälle wurde die Widerrufentscheidung des BAMF bestätigt, in 39,4 % der Fälle wurde die Widerrufsentscheidung des BAMF korrigiert, in 36 % kam es zu sonstigen Verfahrenserledigungen.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass hier mit enormen bürokratischem Aufwand ein Verfahren durchgeführt wird, welches einerseits am Ende nur in wenigen Fällen zu einem Widerruf führt, die Betroffenen aber enorm verunsichert und damit sonstige Integrationsbemühungen konterkariert