Anhörung im Ausschuss für Gesundheit am 15. Mai 2013
Bei der Erarbeitung und Umsetzung von Förderinstrumenten für die Jugendsozialarbeit kann der Blick über den Tellerrand in andere Bundesländer Impulse...
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte pflegebedürftiger Menschen gestärkt, welche sich ihre Betreuung...
Der Bundesrat hat am 26. November 2010 endgültig der Verordnung zur Neufassung der Winterreifenpflicht mit Änderungen zugestimmt. Die entsprechenden Änderungen der Straßenverkehrsverordnung treten am 1. Dezember 2010 in Kraft. Das Gesetz legt keine Stichtage fest. Vielmehr schreibt es vor, dass bei »Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte« Winterreifen aufgezogen werden müssen. Für Autofahrer gelte die Faustregel »von Oktober bis Ostern«, rät der Automobilclub ACE.
Der Bundesrat hält es allerdings für ausreichend, wenn bei Omnibussen mit mehr als acht Sitzplätzen und Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht nur auf den Antriebsachsen Winterreifen montiert sind. Zudem will er Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft von der Winterreifenpflicht ausnehmen. Gleiches soll für Einsatzfahrzeuge von Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Polizei gelten, wenn für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S Reifen erhältlich sind.
In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat daraufhin, dass er die Neufassung der Winterreifenpflicht unterstützt. Sie diene der Verbesserung der Rechts- und Verkehrssicherheit. Allerdings hätten die bisherigen Diskussionen auch erheblichen Beratungs- und Prüfungsbedarf aufgezeigt. So seien beispielsweise Differenzierungen zwischen leichten und schweren Kraftfahrzeugen, die Einführung eines Bußgeldtatbestandes für den Fahrzeughalter und die Vorgaben zur Profiltiefe zu prüfen. Die Länder bitten daher die Bundesregierung, die Wirksamkeit der neu getroffenen Regelungen zu überprüfen und rechtzeitig vor der Wintersaison 2011/2012 einen neuen Regelungsentwurf vorzulegen.