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BTHG, Clearingstelle in Sachsen

Das Land Sachsen hat eine Clearingstelle beim Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen gem § 10a Abs. 1 des Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuches (SächsAGSGB) eingerichtet. Bei dieser können Beschwerden über ein konkretes Handeln oder Unterlassen eines Trägers der Eingliederungshilfe (ein Sozialamt oder der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV)) eingereicht werden.

Die Clearingstelle hat die Aufgabe, bei Streitigkeiten zwischen dem Leistungsberechtigten nach § 99 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) und dem zuständigen Träger der Eingliederungshilfe im Einzelfall zu vermitteln und auf eine gütliche Einigung über Art und Umfang der Leistung sowie Verfahrensfragen hinzuwirken. Angelegenheiten vor dem 01.01.2020 behandelt die Clearingstelle nicht!

Der Clearingstelle gehören ein Vertreter des Kommunalen Sozialverbands Sachsen (KSV), ein Vertreter der übrigen Träger der Eingliederungshilfe, zwei Vertreter der maßgeblichen Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen nach § 131 Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) und jeweils ein Vertreter der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen sowie der Verbände privater Anbieter sozialer Dienste in Sachsen an.

Die Einreichung einer Beschwerde ersetzt keinen Widerspruch und keine Klage vor Gericht. Fristen für einen Widerspruch oder für ein Klageverfahren sind bei einer Beschwerde parallel zu beachten.

Weitere Informationen können unter folgendem Link eingesehen werden.

https://www.clearingstelle.sachsen.de/index.html