Zum Hauptinhalt springen

BTHG_Fachkonzepte der BA für Andere Leistungsanbieter und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Ende Dezember 2017 das Fachkonzept für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich für die Anderen Leistungsanbieter vorgelegt und das Fachkonzept für Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation aktualisiert.

Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich und im Arbeitsbereich der Werkstatt haben, können diese Leistungen ab dem 1. Januar 2018 auch außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bei Anderen Leistungsanbietern in Anspruch nehmen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat, wie auf unserer Veranstaltung zur Teilhabe am Arbeitsleben am 26.09.2017 bereits angekündigt, Ende Dezember 2017 das Fachkonzept für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich für die Anderen Leistungsanbieter vorgelegt.  Mit dem Fachkonzept bündelt die BA die gesetzlichen und fachlichen Anforderungen an Andere Leistungsanbieter und präzisiert sie im Interesse einer einheitlichen Anwendung und Qualität der Leistungsausführung.

Künftige Anbieter müssen in einem Qualitäts- und Leistungshandbuch (QLHB) darstellen, wie sie das Eingangsverfahren und/oder den Berufsbildungsbereich auf Basis des Fachkonzeptes konkret umsetzen wollen.  Das QLHB ist beim Operativen Service-Team Arbeitsmarktdienstleistungen am Sitz der Regionaldirektion zur Prüfung und Bewertung einzureichen. Die Preisverhandlungen obliegen laut BA dem zuständigen Regionalen Einkaufszentrum.

Zu beachten ist, dass eine Trägerzulassung durch eine fachkundige Stelle zu erfolgen hat (§176 Abs.1 SGB III). Mit Einreichung des QLHB ist daher zu belegen, dass ein Antrag auf Trägerzulassung gestellt ist (§ 5 Abs.1 Nr.6 AZAV). Ein Abschluss von Preisverhandlungen ist in der Regel nur mit dem Nachweis über die Trägerzulassung möglich.

Im Fachkonzept wird u. a. auch auf die Anwendung der Werkstättenverordnung (WVO) hingewiesen. Insbesondere werden die Anwendung des Fachausschusses, die Umsetzung der Beschäftigungszeit, das Vorhalten von Personal und die bauliche Ausstattung präzisiert.

Demnach

-  ist der Fachausschuss dem Grunde nach einzurichten, er unterbleibt jedoch, wenn ein Teilhabeplanverfahren unter Beteiligung des zuständigen Trägers der Sozialhilfe durchgeführt wird. Um dem Wunsch- und Wahlrecht des Menschen mit Behinderungen auch im Rahmen der Fachausschussarbeit stärker Rechnung zu tragen, soll künftig eine Beteiligung des Menschen mit Behinderungen im Fachausschuss erfolgen, es sei denn, dieser wünscht explizit keine Teilnahme.

- ist grundsätzlich eine Beschäftigungszeit von 35 bis 40 Stunden/Woche mit dem Leistungsangebot abzudecken. Eine Anpassung der individuellen Beschäftigungszeit kann jedoch im Eingangsverfahren an die individuellen behinderungsbedingten Bedürfnisse des Teilnehmenden in Absprache mit der zuständigen Reha-Beratungsfachkraft erfolgen.

Weitere Vorgaben betreffen fachliche Anforderungen, Qualitätsaspekte und Prüfrechte, Versicherungspflichten, Kooperationsverpflichtungen aber auch die Verpflegung der Teilnehmenden durch eine tägliche warme Mahlzeit .

Das Fachkonzept für die Anderen Leistungsanbieterkann unter folgendem Link eingesehen werden bzw. ist im Anhang beigefügt. https://www.arbeitsagentur.de/bildungstraeger/spezifische-leistungsanbieter

Informationen der BA zum Verfahren der Zulassung und Akkreditierung von Maßnahmen können unter folgenden Link eingesehen werden. https://www.arbeitsagentur.de/bildungstraeger/zulassung-akkreditierung

Die Kontaktdaten der Regionalen Einkaufszentren sind unter folgendem Link zu finden: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Kontaktdaten-REZ_ba015975.pdf

Des Weiteren wurde das übergreifende Fachkonzept für Einrichtungen der beruflichen Rehabiliation(§ 51 SGB IX) der BA zur Umsetzung der Gemeinsamen Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) im Dezember 2017 aktualisiert. Das Fachkonzept und weitere Informationen für spezifische Leistungsanbieter können unter folgendem Link auf der Homepage der BA eingesehen werden: https://www.arbeitsagentur.de/bildungstraeger/spezifische-leistungsanbieter

FK-Eingang-Berufsbildung_ba015973.pdf