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Bundesteilhabegesetz_Implementationsstudie zur Einführung von Instrumenten zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfees

Veröffentlichung der Ausschreibung zur Vergabe des Auftrages „Implementationsstudie zur Einführung von Instrumenten zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfes nach § 13 SGB IX (Bundesteilhabegesetz)“

Ziel des Forschungsvorhabens ist es, Erkenntnisse zu gewinnen, ob und gegebenenfalls wie die Rehabilitationsträger die zum 1. Januar 2018 in Kraft tretende Verpflichtung nach § 13 SGB IX zur Verwendung von Instrumenten zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs umsetzen. Dabei sollen auch erste Anhaltspunkte gewonnen werden, ob der Einsatz der Instrumente im Beobachtungszeitraum bereits erste Wirkungen entfaltet hat. Die Untersuchung soll einen Einblick in die Implementation von Instrumenten bei den für Leistungen der Rehabilitation zuständigen Sozialversicherungsträgern (Bundesagentur für Arbeit, Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung) geben. Bereits vorliegende Erkenntnisse über die Nutzung von Instrumenten sollen einbezogen werden. Darüber hinaus sollen einzelne in der Eingliederungshilfe typischerweise eingesetzte Instrumente auf Vorschlag der Träger mit Zustimmung der Länder betrachtet werden (z.B. ein Instrument pro Bundesland oder Trägerverbund), um hinsichtlich der Implementierung und des Anwendungsbereichs der Instrumente eine vergleichende Betrachtung mit den Sozialversicherungsträgern zu ermöglichen.

Der Bericht über das Forschungsvorhaben soll beim BMAS bereits  bis zum 30. September 2019 vorliegen, da dieser bis zum 31. Dezember 2019 veröffentlicht werden soll.

Bewerbungen sind bis zum 10. August 2017 möglich. Im Anhang beigefügt ist die Leistungsbeschreibung der Ausschreibung. Weitere Dokumente und  Informationen können unter folgendem Link eingesehen werden.

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?4&id=165764

P1 02 Leistungsbeschreibung.pdf