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Asylrechtsverschärfung: Paritätischer kritisiert Gesetzesentwurf der Koalition zur "besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht"

Pressemitteilung
Erstellt von Janina Trebing

Pressemitteilung

Deutliche Kritik übt der Paritätische Wohlfahrtsverband an dem „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ und appelliert an den Bundestag, seine Zustimmung zu verweigern. „Der von CDU/CSU und SPD eingebrachte Entwurf ist verfassungsrechtlich fragwürdig und missachtet insbesondere die Rechte von Familien, Kindern, Traumatisierten und sonstigen besonders schutzbedürftigen Personen“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Der Entwurf sieht vor, den Ländern die Möglichkeit einzuräumen, den Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen von 6 auf bis zu 24 Monate zu verlängern. In dieser Zeit dürften Asylbewerber/-innen nicht arbeiten und ihren Kindern würde in vielen Bundesländern der Zugang zur Schule verwehrt. „Diese Regelung birgt die Gefahr, eine große Anzahl von Kindern ins soziale und gesellschaftliche Abseits zu drängen“, so Schneider. Eine kindgerechte Unterbringung sei in den Erstaufnahmeeinrichtungen nicht möglich. Die Regelung bedeute einen erheblichen Einschnitt in das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe und eine kindgerechte Entwicklung.

Nach dem Entwurf von CDU/CSU und SPD soll zudem eine zusätzliche Hürde für die Anerkennung von Vaterschaften eingeführt werden. Väter wären demnach in der Pflicht, ihre Vaterschaft zu beweisen, sollten zum Beispiel die Mutter oder das Kind nur über eine Duldung verfügen. „Das stellt viele Familien unter Generalverdacht, das Wohl des Kindes bleibt auch hier unberücksichtigt“, so Schneider. Kinder könnten auf unbestimmte Zeit ohne familiäre, soziale und staatsbürgerliche Identität bleiben.

Der Paritätische kritisiert zudem die in dem Entwurf vorgesehenen Verschärfungen der Abschiebehaft als „vollkommen unverhältnismäßig“. Die Abschiebehaft soll um bis zu 12 Monate verlängert werden können, ohne dass die davon betroffenen Personen die Abschiebungshindernisse selbst verschuldet haben. Auch Personen, die sich über einen längeren Zeitraum geduldet in Deutschland aufhalten, sollen überraschend abgeschoben werden können – ohne vorherige Ankündigung.

Der Paritätische fordert, den Gesetzesentwurf nicht zu verabschieden. Nur so könne man den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, des Grundgesetzes und des EU-Rechts gerecht werden.

Brief an die Mitglieder des Innenausschusses vom 17. Mai 2017

Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Entwurf eines "Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht"