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UN-BRK_Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

Die Oppositionsparteien - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE - haben gemeinsam den "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht" vorgelegt.

Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention sieht vor, dass Menschen mit Behinderungen ihre politischen Rechte, insbesondere das Wahlrecht, gleichberechtigt mit anderen wahrnehmen können. Darüber hinaus verpflichtet die Konvention die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderungen im Bedarfsfall und auf Wunsch zu erlauben, sich durch eine Person ihrer Wahl bei der Stimmabgabe unterstützen zu lassen.

Die Oppositionsparteien  - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE - haben gemeinsam den "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht" vorgelegt und in den Bundestag eingebracht. Es besteht Hoffnung, dass Bewegung in die festgefahrene Debatte zum Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen kommt. Allerdings bleibt abzuwarten, wie sich die Regierungsparteien und insbesondere die SPD in dieser Angelegenheit verhalten werden.

Der Gesetzentwurf ist im Anhang beigefügt.  

1812547.pdf1812547.pdf