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Aktualisierte Stellungnahme zum Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz

Nachdem der Paritätische bereits zum Referentenentwurf des Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz mit Stand 28.03.2019 Stellung genommen hat, wird nun eine Aktualisierung anlässlich der vorgelegten Kabinettsfassung vom 18.04.2019 vorgelegt. Das „Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz“ sieht insbesondere Änderungen im SGB III sowie daneben in der Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV) und dem AufenthG vor.

Der Paritätische begrüßt nach wie vor grundsätzlich das erklärte Ziel des Gesetzesentwurfs ausdrücklich. Auch die Ausgestaltung hält der Paritätische für überwiegend sinnvoll, allerdings regt der Paritätische nachfolgend weitere Änderungen an:

·\tDie frühzeitige Arbeitsförderung sollte für alle Personen mit Aufenthaltsgestattung eröffnet werden.

Die Einschränkung auf Menschen mit zu erwartender „guter Bleibeperspektive“ sollte gestrichen werden. Dieses Kriterium – zumal gesetzlich nicht konkretisiert – hat sich in der Praxis als ungeeignet erwiesen und entspricht keiner realitätsgerechten Prognose. Die Bleibeperspektive kann im Vorfeld kaum prognostiziert werden (erst Recht nicht allein aufgrund einer statistischen Anerkennungswahrscheinlichkeit durch das BAMF) und sollte daher gestrichen werden. Andernfalls droht eine Arbeitsmarktintegration vieler Menschen verhindert zu werden, obwohl sie langfristig in Deutschland leben werden.

·\tWeitere Vereinheitlichung beim Zugang zu Förderinstrumenten (BvB + AsA)

Die bislang unterschiedlichen Zugänge je nach Aufenthaltsstatus und Bleibeperspektive sowie verschiedene Wartezeiten je nach Förderinstrument haben für eine kaum mehr zu überschauende Komplexität gesorgt, siehe fast 100-seitige Arbeitshilfe des Paritätischen „Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte“ dazu. Das Gesetzesvorhaben sorgt hier erfreulicherweise für Abhilfe, sollte jedoch mit Blick auf die Förderinstrumente der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) sowie der Assistierten Ausbildung (AsA) für Personen mit Gestattung und Duldung weiter vereinheitlicht und an den rechtlichen Zugang zum Arbeitsmarkt nach drei Monaten angepasst werden. Zudem ist es in sich widersprüchlich, dass ausgerechnet der Zugang zum Förderinstrument der berufsvorbereitenden Maßnahmen länger verschlossen bleiben soll, als derer zu den ausbildungsbegleitenden Förderinstrumenten.

·\tDer Ausschluss von Leistungen der Berufsausbildungsbeihilfe für Personen mit Aufenthaltsgestattung sollte gestrichen \t\twerden.
Es sollte auch für Menschen mit Gestattung ein Anspruch auf BAB wie für Personen mit Duldung eingeführt werden. Warum Gestattete kategorisch von BAB-Leistungen ausgeschlossen und auf das Sondersystem des AsylbLG verwiesen werden sollen, erschließt sich systematisch und logisch nicht. Der Paritätische regt daher eine Eingliederung auch dieser Personengruppe in die Regelförderung der BAB an.

·\tDie Förderung einer außerbetrieblichen Berufsausbildung sollte nicht neuen Ausschlüssen unterworfen, sondern stattdessen \tgeöffnet werden.
Der Zugang zu BaE soll nach den vorliegenden Plänen weiterhin von einer Vielzahl (neuer) ausländerrechtlicher Sonder- und Zusatzvoraussetzungen abhängig sein. Dies würde für einige Gruppen (z. B. Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung) sogar eine Verschlechterung gegenüber der bisherigen Rechtslage bedeuten. Das ist aus Sicht des Paritätischen weder sinnvoll noch nachvollziehbar. Darüber hinaus ist die geplante Norm zur BaE derart unübersichtlich und komplex, dass sie in der Praxis kaum handhabbar sein dürfte. Nach unserer Überzeugung ist die geplante Regelung außerdem für bestimmte Gruppen von Unionsbürger*innen europarechtlich nicht zulässig.

·\tAuch die Förderung einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums durch BAföG sollte von ausländerrechtlichen \t\tZusatzvoraussetzungen ausgenommen werden.
Die weitgehende Streichung von ausländerrechtlichen Sondervoraussetzungen in der Ausbildungsförderung des SGB III während betrieblicher Berufsausbildungen ist notwendig und sinnvoll. Ein vergleichbarer Handlungsbedarf besteht für die Ausbildungsförderung nach BAföG während schulischer Berufsausbildungen oder während Studium. Der Paritätische bittet die Bundesregierung daher, auch § 8 BAföG entsprechend zu ändern.

·\tIntegrationskurse nach drei Monaten des Aufenthalts für Gestattete und Geduldete öffnen

Der Paritätische begrüßt zwar die Öffnung der Integrationskurse für Personen mit Gestattung unabhängig vom der Bleibeperspektive nach neun Monaten. Allerdings würde diese Öffnung für Menschen in Landesaufnahmeeinrichtungen nur unter der Annahme eine Wirkung entfalten, dass sich Asylsuchende auch dann arbeits- oder ausbildungssuchend melden können – und damit der Zugang zum Integrationskurs möglich ist – obwohl wegen des Aufenthalts in der Erstaufnahmeeinrichtungen/AnkER-Zentrum noch ein Arbeitsverbot besteht. Bislang ist der abstrakte Arbeitsmarktzugang in den Erstaufnahmeeinrichtungen nicht gegeben bzw. soll nach soll nach neun Monaten nur in sehr wenigen Fällen eingeräumt werden. Dies würde dazu führen, dass nur ein kleiner Teil von Menschen mit Gestattung profitieren wird. Die geplante Regelung führt zudem faktisch zum Ausschluss von Personengruppen wie Frauen mit Kinderbetreuungspflichten, die deshalb derzeit nicht auf Arbeitsuche sind.

Der Paritätische setzt sich für eine Förderung des Spracherwerbs für Geflüchtete unabhängig von der Arbeitsmarktverwertbarkeit und spätestens nach drei Monaten ein.

·\tBerufsbezogene Sprachförderung ebenfalls frühzeitig für Gestattete und Geduldete öffnen

Der Zugang zu den Kursen der berufsbezogenen Deutschförderung sollte für alle Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung geöffnet werden. Die gilt insbesondere, um auch während der oft monatelangen Wohnpflicht in den Landeseinrichtungen bereits Sprachkurse absolvieren zu können und somit einen wichtigen Schritt zur selbstständigen Lebensführung machen zu können.

Zu den wesentlichen Änderungen im Einzelnen siehe beigefügte Stellungnahme.


Stellungnahme_Gesetzesentwurf_Auslaenderbeschfoerderungsgesetz.pdfStellungnahme_Gesetzesentwurf_Auslaenderbeschfoerderungsgesetz.pdf