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Angehörigen-Entlastungsgesetz

Am 4. November 2019 fand die Anhörung zum Angehörigen-Entlastungsgesetz im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages in Berlin statt.

Vertreten waren Sozialverbände, die BAG Freie Wohlfahrtspflege (BAGFW), die BIH und kommunale Spitzenverbände. Die BAGFW wurde vom Paritätischen vertreten. Die BAGFW hatte Gelegenheit u.a.:

- die aktuelle Rechtslage der Unterhaltsheranziehung der Kinder einschl. der angeheirateten Ehepartner*innen für pflegebedürftige Eltern darzustellen,

- eine Bewertung der Höhe der Freibetragsgrenze von 100.000 € und die damit verbundene Gleichstellung Heranziehung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vorzunehmen, was die BAGFW als nicht zu hoch und folgerichtig bewertet hat.

- die Ansicht zur Frage, ob eine Reform der Pflegeversicherung nicht zeitgmäßer wäre, darzustellen, was die BAGFW im Grunde bejaht hat. Aber mit Blick auf die bereits geeinte Entlastung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren und mit Blick darauf, dass derzeit kaum ein Konsens zur Pflegereform zu erzielen ist, könne die konkrete Ausgestaltung einer zukünftigen Pflegereform nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz erfolgen. Eine Pflegereform wäre durch die hier zu treffende Entscheidung nicht verhindert oder gar eingeschränkt.

- eine Einschätzung vorzunehmen, dass mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz im SGB IX lediglich für Eltern volljähriger Bezieher von Eingliederungshilfe Verbesserungen bei der Kostenbeteiligung, nicht aber für Eltern minderjähriger Leistungsbezieher geschaffen werden sollen. Hier hat die BAGFW deutlich gemacht, dass sie es begrüßen würden, wenn auch Eltern minderjähriger Kinder künftig bei den Eingliederungshilfeleistungen entlastet werden, hat sich aber dafür ausgesprochen, jetzt in einem ersten Schritt diese Änderung für die Eltern erwachsener Kinder vorzunehmen und die Anpassung für die Heranziehung der Eltern von Minderjährigen in einem inklusiven SGB VIII vorzunehmen.

- auf die angedachte Verbesserung bei den Anderen Leistungsanbieter hinsichtlich der Personalschlüssel einzugehen. Dazu hat die BAGFW ausgeführt, dass § 9 Abs. 3 WVO oft dahingehend missverstanden wird, dass der hier normierte Personalschlüssel für alle Werkstätten verbindlich sei und daher diese Klarstellung ein richtiger Schritt ist, allerdings die Einschränkung auf die betriebliche Form abgelehnt wird. Der Personaleinsatz hat sich bei der Teilhabe am Arbeitsleben stets am Bedarf der Leistungsberechtigten zu orientieren, unabhängig davon, ob die Leistung in betrieblicher oder anderer institutioneller Form stattfindet.

Während die BAGFW und die Sozialverbände das Gesetz ausdrücklich begrüßten und teilweise Nachbesserungsbedarf sahen, kritisierten die Vertreter*innen der kommunalen Spitzenverbände, was zu erwarten war, die Aufhebung des Unterhaltsrückgriffs, weil die entstehenden Kosten einseitig auf die Kommunalen Gebietskörperschaften verlagert werden sollen. An dieser Stelle sei anzumerken, dass die Fragen an die kommunalen Verbände im Wesentlichen von der AfD gestellt wurden.

Die Informationen zur Anhörung sowie deren Live-Übertragung können unter folgendem Link eingesehen werden. https://www.bundestag.de/ausschuesse/a11#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMTkva3c0NS1wYS1hcmJlaXQtc296aWFsZXMtdW50ZXJoYWx0LTY2MjY5Mg==&mod=mod538358

Die zweite und dritte Lesung im Bundestag ist für den 7. November 2019 vorgesehen (Abends ca. 19:00 Uhr). Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales liegen noch nicht vor. Nach Kenntnis des Paritätischen soll es einen Änderungsantrag geben, der u.a. die Aufhebung der Trennung der Fachmaßnahme von den existenzsichernden Leistungen bei jungen Volljährigen in Einrichtungen, in denen überwiegend Minderjährige betreut werden, bis maximal 21 Jahre oder bis zur Erreichung eines definierten Teilhabezieles, aufgreift.

Die zweite Befassung im Bundesrat ist für den 29.11.2019 vorgesehen.

Sämtliche Stellungnahmen der angehörten Verbände (Ausschussdrucksache 19(11)500) sind im Anhang beigefügt.

19(11)500.pdf