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Bericht der Bundesregierung, Artikel 25 BTHG

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) muss dem Bundestag und dem Bundesrat in den Jahren 2018, 2019 und 2022 über Maßnahmen nach den Vorgaben des BTHG berichten (Artikel 25 Absatz 7 BTHG). Die Bundesregierung hat mit Datum 04.01.2019 den Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) als Unterrichtung für den Bundestag vorgelegt. Damit kommt das BMAS seiner Pflicht für das Jahr 2018 nach.

Der Bericht umfasst acht Seiten plus umfangreiche Anlagen und konzentriert sich auf folgende Aspekte:

- den Überblick über die Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes; für diese Maßnahmen sind im Bundeshaushalt für den Zeitraum von 2017 bis 2022 rund 48 Millionen Euro veranschlagt,

- die Begleitung der Umsetzung der Regelungen des Bundesteilhabegesetzes (Umsetzungsbegleitung BTHG) nach Artikel 25 Absatz 2 des Bundesteilhabegesetzes,

- die Untersuchung der Ausführung sowie der absehbaren Wirkungen der neuen Regelungen der Eingliederungshilfe (Wirkungsprognose) nach Artikel 25 Absatz 2 BTHG,

- die modellhafte Erprobung der zum 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Verfahren und Leistungen der Eingliederungshilfe nach Artikel 25 Absatz 3 des Bundesteilhabegesetzes,

- die Untersuchung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben bei den Leistungen der Eingliederungshilfe (Finanzuntersuchung) nach Artikel 25 Absatz 4 des Bundesteilhabegesetzes.

In dem Bericht geht die Bundesregierung auch auf Gremien  wie z.B. die Länder-Bund-AG und die AG Personenzentrierung ein. Bei der AG Personenzentrierung wird über die Verständigung zur Auslegung  von neuen Regelungen im Bereich Kosten der Unterkunft in stationären Einrichtungen berichtet. Ein Hinweis zur notwendigen rechtlichen Klarstellung fehlt jedoch (S. 4).

Die Informationen zum partizipativen Beteiligungsprozess bezogen auf die Entwicklung der künftigen Zugangskriterien zu Leistungen der Eingliederungshilfe (Personenkreis § 99 SGB IX) sind knapp gehalten (S. 7 Mitte). Vermutlich, weil der Abschlussbericht zu den rechtlichen Wirkungen im Fall der Umsetzung von Artikel 25a § 99 des Bundesteilhabegesetzes (ab 2023) auf den leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe dem  Deutschen Bundestag mit Datum vom 13.09.2018 bereits übermittelt wurde.

Die Anlagen zum Bericht sind umfangreich und enthalten folgende Unterlagen:

- den Zwischenbericht des Deutschen Vereins zur Umsetzungsbegleitung,

- den Endbericht zur Machbarkeitsstudie für das Forschungsvorhaben „Wirkungsprognose nach Artikel 25 Absatz 2 BTHG (infas),

- den Zwischenbericht der wissenschaftlichen Untersuchung der modellhaften Erprobung der Verfahren und Leistungen nach Artikel 1 Teil 2 des BTHG (Kienbaum),

- das Konzept zur Finanzuntersuchung zu den Auswirkungen des BTHG, Expertise des ISG - Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH.

Des Weiteren ist im Anhang des Berichts die Übersicht über die Projekte der modellhaften Erprobung Artikel 25 Absatz 3 BTHG (Seite 137) mit Stand 18.12.2018 beigefügt.

Der Bericht ist im Anhang beigefügt.

1906929.pdf