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BTHG, Arbeitshilfe für Jugendämter

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter hat im Mai dieses Jahres die Arbeitshilfe "Anforderungen an die Jugendämter durch das Bundesteilhabegesetz" veröffentlicht.

Die Arbeitshilfe greift die für die Kinder- und Jugendhilfe relevanten wesentlichen Änderungen und zu beachtenden Vorschriften sowie die Anforderungen an die Kinder- und Jugendhilfe auf (zum Beispiel Bestimmungen der Bedarfsermittlung im Kontext mit dem Hilfeplanverfahren oder Anforderungen an Fachkräfte). Aus Sicht der Landesjugendämter erfordert das Bundesteilhabegesetz (BTHG) zwischen Jugend- und Sozialämtern auf örtlicher und überörtlicher Ebene kooperative Lösungen und ein konstruktives Miteinander. Die Arbeitshilfe ist im Anhang beigefügt.


140_anforderungen-an-die-jugendaemter-durch-das-bundesteilhabegesetz-1.pdf