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Europäische Kommission veröffentlich Verhaltenskodex für Beihilfeverfahren

Fachinfo
Erstellt von Joachim Rock

Die Europäische Kommission hat am 16. Juli 2018 einen Verhaltenskodex für Beihilfeverfahren veröffentlich. Die Europäische Kommission will damit u.a. zu einer Beschleunigung der Verfahren beitragen.

Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass schon jetzt 97 Prozent aller staatlichen Beihilfen ohne Einbeziehung der Kommission durchgeführt werden können. Weitere Vereinfachungsschritte sollen u.a. durch die Vereinfachung von Ko-Investitionsmaßnahmen, bei denen EU-Mittel zum Einsatz kommen, erfolgen. Dazu soll die EU-Ermächtigungsverordnung für staatliche Beihilfen vereinfacht werden. Die Kommission erklärt mit dem Kodex nicht zuletzt auch ihre eigene Praxis und versucht, das Verfahren der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten weiter zu straffen. Bei einfachen Sachverhalten soll künftig innerhalb von 25 Tagen ab Anmeldung durch den Mitgliedstaat entschieden werden, ob eine Beihilfe vorliegt. Förmliche Beschwerden von durch eine staatliche Zuwendung beeinträchtigter „Beteiligter“ sollen von der Kommission innerhalb einer nicht verbindlichen Frist von 12 Monaten ab Registrierung der Beschwerde geprüft werden. Unbegründete oder bereits genehmigte bzw. nicht anmeldepflichtige Beschwerden sollen innerhalb von zwei Monaten ab Registrierung zurückgewiesen werden.

Der Kodex enthält u.a. Regelungen dazu,

    • wie der Kontakt zwischen der Kommission und den Behörden der Mitgliedstaaten abläuft und was in der Zeit vor der förmlichen Anmeldung der Beihilfen zu beachten ist;
    • wie die Behörden der Mitgliedstaaten Maßnahmen, bei denen eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs unwahrscheinlich ist, durchführen können, ohne sie förmlich bei der Kommission zur Genehmigung anzumelden;
    • wie die Bearbeitung von Beihilfesachen dadurch erleichtert wird, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit der Kommission angeben können, welche Fälle für sie von besonders hoher Priorität sind;
    • wie die Kommission über ein Netz nationaler Koordinatoren, das sie für die laufenden Kontakte mit den einzelnen Mitgliedstaaten unterhält, bei Auftreten von Problemen sofort Unterstützung leisten kann;
    • wie die Kommission mit den Mitgliedstaaten Vereinbarungen über die Behandlung neuartiger, komplexer oder dringender Fälle trifft, wie etwa TEN-V-Vorhaben, die auf den Bau bzw. die Modernisierung von Verkehrsinfrastruktur abzielen.
    • wie die Kommission mithilfe von Instrumenten zur Einholung von Marktauskünften direkt bei den zuständigen Behörden oder Unternehmen sachdienliche Informationen einholen kann;
    • wie die Kommission mit den Mitgliedstaaten im Bereich der Bewertung und Überwachung staatlicher Beihilfen zusammenarbeitet;
    • wie Beschwerden über staatliche Beihilfen von der Kommission nach der Änderung der Verfahrensverordnung für staatliche Beihilfen bearbeitet werden.

Die deutsche Fassung des Dokuments ist als Anlage beigefügt.

2018_07_16 EU Verhaltenskodex Beihilfenkontrolle.pdf