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G-BA Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik

Fachinfo
Erstellt von Claudia Scheytt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik beschlossen.

Mit der Richtlinie hat der G-BA den Auftrag aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen  (PsychVG) zwar fristgerecht umgesetzt. Allerdings handelt es sich laut Pressemeldung um eine Erstfassung der Richtlinie, die eine qualifizierte Basis für die Weiterentwicklung der Richtlinie bildet.

Demnach sollen für die psychiatrische, kinder- und jugendpsychiatrische und psychosomatische Versorgung künftig verbindliche personelle Mindestvorgaben gelten. Das Nichteinhalten der Vorgaben für die Krankenhäuser soll auf Grund einer Übergangsregelung im ersten Jahr sanktionslos bleiben, kann allerdings Vergütungsausschlüsse nach sich ziehen. Des Weiteren soll die Bedeutung von Genesungsbegleitern für eine leitliniengerechte Patientenversorgung in der Richtlinie betont werden.

Die Pressemeldung des G-BA ist im Anhang beigefügt. Die beschlossene Richtlinie ist noch nicht verfügbar, soll aber in den nächsten Tagen auf der Homepage des G-BA veröffentlicht werden.

28-2019-09-19_%20Erstfassung%20PPP_QS-V.pdf