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Mehr Saisonarbeitskräfte und inländische Helfer/-innen in der Landwirtschaft, Bundesregierung trifft neue Regelungen

Die Bundesregierung hat jetzt Ausnahmen von den geltenden Einreisebeschränkungen für Saisonarbeitskräfte zugelassen und staatliche Beschäftigungshürden bei Asylbewerber/innen und Geduldeten gesenkt, um der Landwirtschaft zu helfen, dringend benötigte Arbeitskräfte einzusetzen.

    ·\tIm April und im Mai wird jeweils bis zu 40.000 Saisonarbeitern die Einreise -ausschließlich mit dem Flugzeug und mit Gesundheitscheck- ermöglicht. Es gelten sodann besondere Auflagen zum Infektionsschutz.

    ·\tBegleitend wird angestrebt, für April und Mai jeweils rund. 10.000 Personen aus dem großen Potential inländischer Personengruppen (etwa Arbeitslose, Studierende, Asylsuchende, Kurzarbeiter) zu gewinnen.

    ·\tDie BA-Zentrale hat dazu eine Globalzustimmung zur Tätigkeit als Saisonarbeitnehmer*innen für Drittstaatenanghörige sowie Asylbewerber/-innen und Geduldete ohne Beschäftigungsverbot erteilt, wenn die Personengruppen im Zeitraum vom 1.4.20 bis längstens 31.10.20 als Helfer/-innen in der Landwirtschaft (z.B. als Erntehelfer/-innen) eingesetzt werden. Eine Beschäftigungserlaubnis durch die Ausländerbehörden (gem. § 4a AufenthG) einzuholen, ist dennoch erforderlich.


Nähere Informationen siehe auch unter
https://www.ggua.de/aktuelles/einzelansicht/0dd6604c452e39566065b8ee3ca6f063/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=1112&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail

Anlagen: Schreiben der BA zur Globalzustimmung CDR_200402_Globalzustimmung BA (003).pdfCDR_200402_Globalzustimmung BA (003).pdf
Konzept Saisonarbeit: KonzeptpapierSaisonarbeit.pdfKonzeptpapierSaisonarbeit.pdf