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Neue Gesetzentwurf zur Grundrente vorgelegt

Fachinfo
Erstellt von Joachim Rock

Die Regierungsparteien von CDU/CSU und SPD haben sich über letzte Streitfragen bei der Grundrente geeinigt. Das BMAS hat darauf am 6. Februar einen neuen Gesetzentwurf zur Einführung der Grundrente vorgelegt.

Wesentliche Veränderungen in dem 59seitigen Entwurf sind, dass sich die Regierung nun darauf geeinigt hat, dass Menschen bereits mit 33 "Grundrentenjahren" Ansprüche auf zusätzliche Leistungen haben sollen. Es wird deshalb eine "Gleitzone" von 33 bis 35 nachgewiesenen Jahren an Grundrentenzeiten eingeführt, den vollen Grundrentenanspruch gibt es dann ab 35 dieser Jahre. Neu ist auch, dass Einkommen oberhalb der Einkommensgrenzen von 1.250 Euro bei Alleinlebenden bzw. 1.950 Euro bei Ehepaaren nun nicht - wie ursprünglich vorgesehen - nur zu 40 Prozent angerechnet werden soll, sondern zu 60 Prozent. Insgesamt sollen etwa 1,3 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren, zu 70 Prozent Frauen. Der Entwurf soll nun am 19. Februar im Bundeskabinett verabschiedet werden. Der Paritätische wird sich danach ausführlich zu den weiteren Plänen äußern.

200206-Grundrentengesetz_RefE.pdf200206-Grundrentengesetz_RefE.pdf