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Paritätischer gegen Doppelverbeitragung von Betriebsrenten / Gesetzentwurf eines Betriensrentenentlastungsgesetzes

Der Paritätische spricht sich gegen eine häufig als "Doppelverbeitragung" bezeichnete Krankenversicherungsbeitragserhebung aus, soweit die Leistungen aus Beiträgenr resultieren, die ihrerseits bereits verbeitragt wurden.

Der Vorstand des Paritätischen hat dazu in seiner Sitzung am 25. Januar 2019 beschlossen: "Der Paritätische spricht sich dafür aus, auf Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge bzw. auf Kapitalabfindungen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu erheben, wenn sie aus Beiträgen auf Einnahmen resultieren, die bereits verbeitragt wurden. Der Paritätische unterstützt die zusätzliche Einführung von Freibeträgen, soweit diese in gleichem Maße auch für die Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung gelten und daraus resultierende Mindereinahmen der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aus Steuermitteln ausgeglichen werden“.

Hintergrund ist die laufende politische Diskussion zu diesem Thema. Das Bundesministerium für Gesundheit hat dazu einen Referentenentwurf für ein Betriebsrentenentlastungsgesetz vorgelegt.
Zu den Eckpunkten zählt u.a.:
- Erhöhung des Bundeszuschusses zum Gesundheitsfonds von 14,5 auf 17 Milliarden
- Bei Versorgungsbezügen werden die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes und der hälftige kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz erhoben.
- Änderung der Berechnungsweise des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes.
- Absenkung der Höhe der vorgegebenen Liquiditätsreserven des Gesundheitsfonds auf 20 Prozent der durchschnittlich auf den Monat entfallenden Ausgaben des Gesundheitsfonds - Erweiterung des Verbotes für Kassen den Zusatzbeitrag zu erhöhen. Erhöhungen sind verboten, solange ihre Finanzreserven das 0,75fache der gesetzlich vorgesehenen zulässigen Finanzreserve überschreiten (aktuell: Verbot bei Überschreitung der gesetzlich zulässigen Finanzreserve).
- Geplantes Inkrafttreten zum 1.1.2020

Der Referentenentwurf ist als Anlage beigefügt. Nach Medienberichten vom 13. Februar 2019 hat das Bundeskanzleramt die Pläne aufgrund der damit verbundenen hohen Kosten vorläufig gestoppt.


BMG_2019_GEBetriebsrentnerentlastungsG.pdfBMG_2019_GEBetriebsrentnerentlastungsG.pdf