Zum Hauptinhalt springen

Partizipationsfonds - Förderbekanntmachung des BMAS für die Förderperiode 2020

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet für die Förderperiode 2020 aus dem Partizipationsfonds die Förderung neuer Projekte an. Mit diesen Projekten sollen die Fähigkeiten und Möglichkeiten bundesweit agierender Verbände und Organisationen von Menschen mit Behinderungen verbessert werden, um Politik und Gesellschaft auf Bundesebene gleichberechtigt mitzugestalten.

Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet für die Förderperiode 2020 aus dem Partizipationsfonds die Förderung neuer Projekte an. Mit diesen Projekten sollen die Fähigkeiten und Möglichkeiten bundesweit agierender Verbände und Organisationen von Menschen mit Behinderungen verbessert werden, um Politik und Gesellschaft auf Bundesebene gleichberechtigt mitzugestalten.

Förderfähig sind z. B. folgende Maßnahmen von Verbänden und Organisationen:


    ·\tErstellung von barrierefreien Informationsmaterialien und Medien,

    ·\tDurchführung von Fortbildungsveranstaltungen für in Selbstvertretungsorganisationen Tätige,

    ·\tErmöglichung von Veranstaltungsteilnahme für ehrenamtlich Tätige durch Kostenübernahme für behinderungsbedingten Nachteilsausgleich,

    ·\tGewährung von Assistenzleistungen bis zu einer Höhe von 6.000,00 € pro Jahr,

    ·\tUnterstützung des Erfahrungsaustauschs.


Kommunale oder regionale Förderungen sowie Sportförderungen sind durch diesen Fonds nicht möglich.

Ab sofort können Förderanträge gestellt werden.

Die Antragstellung erfolgt über den mit der Programmbetreuung beauftragten Projektträger gsub mbH. Es stehen zwei Wege auf dem Online-Portal zur Verfügung:


Antragsschluss ist der 20. August 2019.

Eingehende Anträge werden von einem vom BMAS berufenen Beirat, bestehend aus Vertreterinnen/Vertretern der Verbände von Menschen mit Behinderung, bewertet. Dieser gibt gegenüber dem BMAS Förderempfehlungen ab. Maßgeblich für die Förderentscheidung ist zum einen die Richtlinie für die Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen, zum anderen die Verfügbarkeit von Fondsmitteln.