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Psychotherapeutenausbildung, psychotherapeutische Versorgung

Fachinfo
Erstellt von Claudia Scheytt

Das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung wurde im Gesetzblatt veröffentlicht.

Ziel des Gesetzes ist es, Patientinnen und Patienten, die einer psychotherapeutischen Behandlung bedürfen, eine qualifizierte, patientenorientierte, bedarfsgerechte und flächendeckende psychotherapeutische Versorgung auf dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen. Um dies zu erreichen, wird der Zugang zum Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten einheitlicher gestaltet.

Mit dem Gesetz erhält der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) u.a. Regelungsaufträge für eine Weiterentwicklung der psychotherapeutischen Versorgung einschließlich deren Qualitätssicherung sowie für die Einführung einer berufsgruppenübergreifenden, koordinierten und strukturierten Versorgung für schwer psychisch kranke Versicherte, die auf eine nachhaltige Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Menschen abzielen. Ferner werden für diese Versorgung die Vermittlung von Behandlungsterminen durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen festgelegt und Vergütungsregelungen getroffen.

Das Gesetzblatt ist im Anhang beigefügt.

. bgbl119s1604_77922.pdf