Zum Hauptinhalt springen

Psychotherapie-Richtlinie: Systemische Therapie bei Erwachsenen

Fachinfo
Erstellt von Claudia Scheytt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat bereits im November 2019 eine Änderung der Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie): Systemische Therapie bei Erwachsenen beschlossen. Der Beschluss wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist somit seit 24.01.2020 in Krafft.

Neu ist u.a., dass für die psychotherapeutische Behandlung von Erwachsenen zukünftig auch die Systemische Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Verfügung steht. Die Systemische Therapie ist ein Psychotherapieverfahren, das den sozialen Beziehungen innerhalb einer Familie oder Gruppe eine besondere Relevanz für die Entstehung einer psychischen Erkrankung beimisst. Die Therapie fokussiert entsprechend nicht auf die einzelne Person, sondern auf die Interaktionen zwischen Mitgliedern der Familie und der weiteren sozialen Umwelt. Unter anderem wird versucht, symptomfördernde Beziehungen zu verändern, beziehungsweise ihnen eine funktionalere Selbstorganisation der Patientin oder des Patienten entgegenzusetzen.

Weitere Informationen zum Beschluss können auf der Homepage des G-BA unter folgendem Link eingesehen werden. https://www.g-ba.de/beschluesse/4028/