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PsychVVG

Fachinfo
Erstellt von Claudia Scheytt

Kleine Anfrage: Stand der Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/037/1903725.pdfzum Stand der Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) gestellt. Die Fraktion interessiert sich u.a. für die Umsetzung der Nachweispflicht der notwendigen und vereinbarten Stellen in Krankenhäusern.

Nach Ansicht der Bundesregierung wird mit dem in der vergangenen Legislaturperiode beschlossenen Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) und mit der Einführung des Budgetsystems die Versorgung gestärkt. Des Weiteren werde die sektorenübergreifende Versorgung durch die Möglichkeit der stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung im häuslichen Umfeld gestärkt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zur Sicherung der Behandlungsqualität in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung bis zum 30. September 2019 verbindliche Mindestpersonalvorgaben beschließen wird, die ab 1. Januar 2020 wirksam werden sollen.

Der Antwort ist auch zu entnehmen, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Juni 2018 eine Abfrage zum Stand der Umsetzung der stationsäquivalenten Behandlung bei den Selbstverwaltungspartnern auf Bundesebene durchgeführt hat ."Nach Kenntnis des GKV-SV haben bislang drei Krankenhäusermit den Krankenkassen Leistungen und Entgelte zur stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung im häuslichen Umfeld vereinbart. Zudem machen mindestens sieben weitere Krankenhäuser von der Möglichkeit Gebrauch, bei noch nicht abgeschlossenen und genehmigten Budgetvereinbarungen Ersatzbeträge abrechnen zu können. Die DKG geht davon aus, dass es je Bundesland eine geringe einstellige Anzahl von Krankenhäusern gibt, die die Erbringung stationsäquivalenter psychiatrischer Behandlungsleistungen beabsichtigen."

Die Antwort der Bundesregierung ist im Anhang beigefügt.

1904023.pdf