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Referentenentwurf zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz

Das BMJV hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Grundgesetzes erstellt. Damit soll nun das Koalitionsvorhaben umgesetzt werden. Nach dem Vorschlag des BMJV sollen die Kinderrechte durch einen neuen Absatz 1a im Artikel 6 GG ausformuliert werden.

Gegenwärtig sind die Rechte von Kindern nicht explizit im Grundgesetz verankert. Im Koalitionsvertrag hatten sich CDU, CSU und SPD darauf verständigt, die Kinderrechte "ausdrücklich" im Grundgesetz zu verankern. Parteien wie DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und SPD unterstützen dieses Vorhaben seit vielen Jahren. Anlässlich des diesjährigen 30-jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention haben viele NGO´s daran erinnert, dass der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes eine solche Grundgesetzänderung der Bundesregierung schon lange eindringlich empfohlen hat und es bei der Umsetzung der Konvention einige Defizite gibt. Jüngst hatte eine eigens für dieses Anliegen eingesetzte Kommission mit Vertreter*innen aus Bund und Ländern drei Vorschläge für konkrete Formulierungen vorgelegt (Dazu ausführlicher die Fachinfo vom 30.10.2019.)

Nach Medienberichten soll der Entwurf folgende Formulierung als neuen Absatz 1a nach Artikel 6 Absatz 1 vorschlagen.

„(1a) Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“

Die Formulierung des Referentenentwurfs berücksichtigt die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Der Abschlussbericht ist auf der Webseite des BMJV unter www.bmjv.de/kinderrechteGG zugänglich.

Weitere Infos zum Thema Kinderrechte gibt es hier:

Pressemitteilung der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V. unter: https://www.netzwerk-kinderrechte.de/blog/details.html?tx_news_pi1%5Bnews%5D=255&cHash=84144bee39d909ed2d1a546964ebde36


Zwischenruf zum 5./6. Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ unter: https://www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2019/Zwischenruf_KRK.pdf

http://www.der-paritaetische.de/schwerpunkt/kindertagesbetreuung/partizipation-und-demokratiebildung/das-abc-der-beteiligung/kinderrechte/