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Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2020

Fachinfo
Erstellt von Joachim Rock

Das BMAS hat die Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2020, mit der die Höhe der Regelsätze ab 1. Januar 2020 bekanntgegeben werden, versandt. Vorgesehen ist, dass der Regelsatz für die Bedarfsstufe 1 um 8 Euro auf 432 Euro steigt.

Für die Regelbedarfsstufen 2 bis 6 sind 389, 345, 328, 308 und 250 Euro vorgesehen. Der Paritätische kritisiert die Erhöhung als eindeutig unzureichend. Die Fehler und Kürzungen aus der Vergangenheit werden mit der Verordnung fortgeschrieben. Eine Erhöhung um 150 statt fünf Euro wäre dringend notwendig. Die Verordnung findet sich hier:



RBSFV-2020.pdfRBSFV-2020.pdf