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Schutz- und Zwangsmaßnahmen

Stellungnahme des Deutschen Ethikrats: "Hilfe durch Zwang? Professionelle Sorgebeziehungen im Spannungsfeld von Wohl und Selbstbestimmung"

Am 1. November 2018 hat der Deutsche Ethikrat seine Stellungnahme "Hilfe durch Zwang? Professionelle Sorgebeziehungen im Spannungsfeld von Wohl und Selbstbestimmung" veröffentlicht und im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Der Ethikrat ist grundsätzlich der Auffassung, dass u.a.

-  die Anwendung von Zwang im Kontext professioneller Sorgebeziehungen nur als Ultima Ratio in Betracht kommen kann.

- Zwangsmaßnahmen nur in Situationen in Erwägung gezogen werden dürfen, in denen ein Sorgeempfänger in seiner Fähigkeit zur Selbstbestimmung so stark eingeschränkt ist, dass er keine freiverantwortliche Entscheidung zu treffen vermag.

- der Anspruch auf Partizipation durch Einbeziehung in die Planung und Durchführung sowie die Nachbereitung einer Zwangsmaßnahme durchgesetzt werden muss.

- bei der Abwägung der Vor- und Nachteile einer Zwangsmaßnahme stets auch die Möglichkeit sekundärer Schäden, etwa in Form von Demütigung, Traumatisierung oder Vertrauensverlust berücksichtigt werden muss.

- an Zwangsmaßnahmen beteiligtes Personal  speziell geschult sein sollte.

Die Stellungnahme und die Presseerklärung sind im Anhang beigefügt.

pressemitteilung-05-2018.pdfstellungnahme-hilfe-durch-zwang.pdf