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Sektorenübergreifende Versorgung

Fachinfo
Erstellt von Claudia Scheytt

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur sektorenübergreifende Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage zur sektorenübergreifende Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen gestellt, da immer mehr Menschen aufgrund einer psychischen Krise oder einer schweren psychischen Störung Hilfe und Therapie benötigten und hierfür vor allem ausreichend ambulante Therapieplätze und Angebote der ambulanten Krisenintervention erforderlich sind. Die Fraktion will u.a. Informationen zu integrierten und sektorenübergreifenden Versorgungsmodellen, zur stationsäquivalenten Behandlung (§ 115d SGB V), zu Behandlungen durch Selektivverträge (§ 140a SGB V) sowie zur Anzahl (wiederholter) stationärer Aufenthalte von psychisch erkrankten Menschen und zur Anzahl der Anträge auf Soziotherapie, auf medizinische Rehabilitation sowie auf psychiatrische Krankenpflege.

In ihrer Antwort betont die Bundesregierung, dass sich durch die Gesundheitsreformgesetze in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen für eine Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung bereits wesentlich verbessert hätten. Allerdings habe die Ambulantisierung offensichtlich noch nicht das angestrebte Ausmaß erreicht. Die Bundesregierung führt aus, dass die Anzahl der Betten steigt, die für die stationäre Versorgung von psychischen Erkrankungen zur Verfügung stehen. Ebenso stieg die Verordnung von Psychopharmaka in den Jahren von 2010 bis 2017 insgesamt um 20 Prozent.  

Informationen zur Anzahl der Patient*innen in der psychiatrischen, psychotherapeutischen, psychosozialen und psychosomatischen ambulanten Versorgung und  Erkenntnisse zur Anzahl der bisherigen stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlungsfälle liegen der Bundesregierung jedoch nicht vor. Letztere sollen im August 2019 vorliegen. Zur Anzahl geschlossener Selektivverträge kann ebenfalls keine Auskunft gegeben werden, da zu diesen keine Meldepflicht seitens der Krankenkassen besteht.

Des Weiteren verweist die Bundesregierung auf das Dialogforum "Personenzentrierte Versorgung – Vernetzung und Kooperation“, in dem eine Standortbestimmung zur Versorgung psychisch erkrankter Menschen vorgenommen werden soll und sich die Beteiligten  über mögliche Entwicklungsbedarfe verständigen und auf dieser Grundlage Empfehlungen formulieren werden.

Der Antwort der Bundesregierung können weitere Informationen sowie Zahlen, z.B. zu stationären Betten, zu Tages- und nachtklinische Behandlungsplätze, zu Modellvorhaben gem. § 64 b SGB V, zum Innovationsfonds, zu den  Ausgaben für Soziotherapie nach § 37a SGB V (6,5 Millionen Euro 2018) und zur Rehabilitation entnommen werden.

Die Antwort der Bundesregierung ist im Anhang beigefügt.

1911473.pdf