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Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zur Ausschussanhörung zum Entwurf des Qualifizierungschancengesetzes

Die vorhandenen finanziellen Spielräume in der Arbeitslosenversicherung sollten prioritär für eine verbesserte Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung und den Ausbau der Fort- und Weiterbildung genutzt werden, so der Paritätische zum Entwurf des Qualifizierungschancengesetzes.

Der Gesetzentwurf und zwei Anträge aus der LINKS-Fraktion und FDP-Fraktion sind Gegenstand einer Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 26.11.2018.
Nach Ansicht des Paritätischen enthält der Gesetzentwurf der Bundesregierung positive Ansätze zum Ausbau der Weiterbildung für Arbeitnehmer/-innen, die sich im technologischen bzw. strukturellen Wandel des Arbeitsmarkts weiterqualifizieren müssen. Für eine gute Umsetzung sollte die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit bestehenden Institutionen in der Weiterbildungs- und Qualifizierungsberatung kooperieren, diese aber nicht ersetzen. Es werden qualitativ hochwertige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen benötigt, wofür die passenden organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen erst noch zu schaffen wären. Auf der Grundlage des neuen Qualifizierungschancengesetzes sollen in besonderem Maße auch Arbeitnehmer/- innen in Engpassberufen qualifiziert werden. Das wird unterstützt; jedoch müssen die Zugangsvoraussetzungen der Förderung für Berufe in der Altenpflege und dem Erzieherberuf gelockert und angepasst werden, denn ansonsten wird die Förderung gerade in diesen gesellschaftlich hoch relevanten und von Fachkräfteengpässen gekennzeichneten Bereichen leer laufen.

Es fehlen notwendige Ansatzpunkte zur Erleichterung der Fort- und Weiterbildung für Arbeitslose, die heute nur sehr wenig an Fort- und Weiterbildungen partizipieren. Es sollte aber nicht so sein, dass die Antwort der Bundesregierung auf den sich wandelnden Arbeitsmarkt mit verändernden Qualifikationsanforderungen eine die beschäftigten Arbeitnehmer/-innen einseitig begünstigende öffentliche Fort- und Weiterbildung ist, während die Fort- und Weiterbildung für Arbeitslose weiterhin ein Nischendasein führt. Die Stellungnahme enthält einige zentrale Forderungen zur notwendigen Weiterentwicklung der Fort- und Weiterbildung für Arbeitslose.

Mit der geplanten Verlängerung der Rahmenfrist auf 30 Monate wird ein erster Schritt unternommen, um den unterbrochenen Erwerbsbiographien von Arbeitnehmer/-innen in der Arbeitslosenversicherung besser Rechnung zu tragen. Zielführender wäre allerdings eine Verlängerung der Rahmenfrist auf 36 Monate. Der Paritätische setzt sich für eine weitergehende Stärkung der Arbeitslosenversicherung ein, sodass sie wieder das primär zuständige Sicherungssystem bei Arbeitslosigkeit werden kann. Hierzu sind neben einer Verlängerung der Rahmenfrist auf drei Jahre, eine Verlängerung der maximalen Bezugszeit des Arbeitslosengeldes und die Einführung eines Mindestarbeitslosengeldes nötig. Die geplante Beitragssatzsenkung in der Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkte fällt nach Ansicht des Paritätischen zu hoch aus. Die vorhandenen finanziellen Spielräume sollten prioritär für eine verbesserte Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung und den Ausbau der Fort- und Weiterbildung genutzt werden.
StN_Qualifizierungschancengesetz.pdf