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Wohnungslosenberichterstattungsgesetz: Paritätische Stellungnahme

Stellungnahme
Erstellt von Gabriele Sauermann

Der Paritätische Gesamtverband hat die Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung vom 16. Juli 2019 gestern an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) übermittelt. Der Paritätische wird auch an der Anhörung zum Referentenentwurf am 20. August 2019 im BMAS teilnehmen.

Mit dem vorliegenden Referentenentwurf wird die Paritätische Forderung einer bundesweiten Wohnungslosennotfallstatistik als notwendige empirische Grundlage für sozial- und wohnungspolitische Maßnahmen grundsätzlich umgesetzt. Er trägt dazu bei, ein gravierendes Defizit der Sozialberichterstattung in Deutschland zu überwinden. Denn nur mit Hilfe belastbarer Informationen und Daten können zielgruppenspezifische Hilfen und damit verbunden auch wohnungspolitische Maßnahmen ergriffen und umgesetzt werden. Demnach sollen jährlich zu einem festgelegten Stichtag Personen in die Erhebung einbezogen werden, die in Not- oder Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind oder Personen, die in (teil-)stationären, bzw. betreuten Wohnformen der Wohnungslosenhilfe freier Träger Räume zur Verfügung gestellt bekommen. Dass über die amtliche jährliche Statistik hinaus regelmäßig, mindestens aber alle zwei Jahre, ein Bericht über Formen der Wohnungslosigkeit, die nicht in der Statistik erfasst werden sind, erscheinen soll, begrüßt der Paritätische Gesamtverband ebenfalls. Damit besteht die Möglichkeit, auch die sogenannte versteckte Wohnungslosigkeit in den Blick zu nehmen.

Anlage:

Paritätische Stellungnahme zum Referentenentwurf

Stellungnahme_ Paritaetischer.pdfStellungnahme_ Paritaetischer.pdf