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Familienzusammenführung

Der Deutsche Verein hat eine Handreichung zum Thema Familienzusammenführung veröffentlicht.

Die weltweiten Wanderungs- und Fluchtbewegungen der letzten Jahre haben unter anderem auch dazu geführt, dass Familien oftmals nicht als Einheit migrieren oder flüchten können, sondern sich in verschiedenen Ländern oder auch Kontinenten aufhalten. Häufig werden Familien auf der Flucht auseinandergerissen.

Neben politischen und rechtlichen Schwierigkeiten, z.B. beim Nachzug zu subsidiär Geschützten, gelingt selbst bei eindeutigen Fallkonstellationen – wie z.B. der Zusammenführung der Kernfamilie – und klaren rechtlichen Rahmenbedingungen die Familienzusammenführung von Geflüchteten häufig nicht oder nur stark verzögert. So vergeht oftmals wertvolle Zeit, bis die/der richtige Ansprechpartner/in gefunden ist. Auch gibt es Unsicherheiten über Kostentragungspflichten, insbesondere im Rahmen des Verfahrens zur Familienzusammenführung nach der Dublin III-Verordnung.

Vor diesem Hintergrund legt der Deutsche Verein diese Handreichung für die Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der Familienzusammenführung vor. Sie gibt Informationen zum rechtlichen Rahmen, zu Zuständigkeiten, formuliert Verfahrensabläufe und benennt Ansprechpartner/innen.

Die Handreichung des Deutschen Vereins für die Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der Familienzusammenführung behandelt die folgenden Bereiche der Familienzusammenführung zu geflüchteten Menschen:

1. Familiennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz
2. Familienzusammenführung nach der Dublin III-Verordnung
3. Familienzusammenführung innerhalb Deutschlands
4. Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Kindern

Die Handreichung sowie weiterführende Hinweise finden Sie hier:

handreichung_familienzusammenfuehrung-DV.pdfhandreichung_familienzusammenfuehrung-DV.pdfhandreichung_familienzusammenfuehrung_DV weitere-informationen.pdfhandreichung_familienzusammenfuehrung_DV weitere-informationen.pdf