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G-BA nimmt Vorschläge für Themen und Kriterien zur Förderung von neuen Vorsorgungsformen, der Versorgungsforschung und der Evaluation von Richtlinien des G-BA entgegen - Abgabefrist: 15. April 2020, 12 Uhr

Zur Identifizierung von Themen für künftige Förderbekanntmachungen hat der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) am Montag in Berlin das erste Konsultationsverfahren gestartet und eine entsprechende Bekanntmachung auf seiner Website veröffentlicht.

Akteure des Gesundheitswesens, die nicht dem Innovationsausschuss angehören, haben nun die Möglichkeit, Vorschläge für Themen und Kriterien zur Förderung von neuen Versorgungsformen, der Versorgungsforschung und der Evaluation von Richtlinien des G-BA einzubringen. Sie richtet sich insbesondere an Verbände ärztlicher und nichtärztlicher Leistungserbringer, Verbände der Krankenhäuser, Verbände der Krankenkassen, Wissenschaftsverbände, universitäre und nicht universitäre Forschungseinrichtungen sowie Patientenorganisationen.

Nähere Informationen zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen an die Vorschläge sowie zum Verfahren sind auf der Website des Innovationsausschusses in der Bekanntmachung sowie dem entsprechenden Vorschlagsformular unter folgendem Link zu finden.

https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/konsultationsverfahren/

Die Abgabefrist für Vorschläge für die im zweiten Halbjahr 2020 zu veröffentlichenden Förderbekanntmachungen des Innovationsausschusses endet am 15. April 2020, 12 Uhr. Die Abgabe erfolgt in elektronischer Form bei der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses unter konsultationsverfahren(at)if.g-ba.de.