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ASMK-Beschlüsse

Am 6. und 7. Dezember 2017 hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) in Potsdam getagt und dabei umfassende Beschlüsse gefasst.

Folgende Beschlüsse betreffen u. a. den Fachbereich Behinderten- und Psychiatriepolitik:

1. Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (TOP 5.1 und 5.2)

Demnach soll laut Beschluss der Länder das Meldeverfahren zur Umsetzung des Anforderungskataloges des Teilhabeverfahrensberichtes nach § 41 Abs. 1 Nr. 1 – 16 SGB IX neu in die Berichterstattung der bundesweiten Sozialhilfestatistik integriert werden und der Umfang des Anforderungskataloges hinsichtlich seiner Erforderlichkeit und seiner verwaltungsmäßigen Umsetzbarkeit grundlegend überprüft werden, da es den Trägern der Eingliederungshilfe nicht möglich ist, ihrer gesetzlichen Berichtspflicht ab dem Jahr 2019 in einem angemessenen Maß nachzukommen.

2. Inklusion für junge Menschen mit Behinderung (TOP 5.3)

Laut Beschluss soll grundsätzlich die Zusammenführung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche im Leistungssystem des SGB VIII weiterhin verfolgt werden. Die ASMK bittet den Bund in Abstimmung mit den Ländern die gesetzlichen Grundlagen für die Ermöglichung und Finanzierung von weiteren Modellvorhaben zu schaffen, in denen interessierte Träger der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe auf freiwilliger Basis eine zusammengeführte Leistungserbringung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche durch die Träger der Jugendhilfe erproben können. Dies könnte zur  Versachlichung der Diskussion beitragen und eine fundierte Grundlage für eine abschließende Entscheidung des zuständigen Bundesgesetzgebers darstellen.

3. Reform des sozialen Entschädigungsrechts (TOP 5.4 und 5.5)

Die Länder erwarten, dass das Soziale Entschädigungsrecht auch künftig einen gesetzlichen Rahmen bietet und so ausgestaltet wird, dass der Staat unter sich verändernden Sicherheitslagen und Bedrohungssituationen auch in Zukunft seiner besonderen sozialen Verantwortung gegenüber den Opfern von Krieg, Terror und  Gewalt gerecht werden kann. Sie fordern z. B., dass

- Geld- und Sachleistungen in ein transparentes, zielgenaues Leistungssystem mit für Berechtigte verständlichen und für die Verwaltung praktikablen Regelungen zusammengeführt werden,

- die Reform nicht zu einer Leistungsverschlechterung führt,

- eine angemessene Beteiligung des Bundes an den Kosten erfolgt und

- die Sachleistungen, insbesondere im Bereich der Heil- und Krankenbehandlung, möglichst aus einer Hand erbracht wird.

4. Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (TOP 5.7)

Es soll insbesondere geprüft werden, wie das Leistungsrecht der Pflegeversicherung angepasst werden kann, damit sich Versorgungskonzepte stärker an den Bedarfen der Pflegebedürftigen und nicht an unterschiedlichen Abrechnungsmöglichkeiten orientieren. Hierbei soll auch die Aufhebung der Sektorengrenzen ambulant/stationär in Betracht gezogen werden.

 5. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII an Personen mit Erwerbsminderung (TOP 5.13)

Die Länder fordern den Bund auf,

- Menschen mit Behinderung auch im Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) den Zugang zu Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung zu eröffnen und

-  seine ursprünglichen Zusage, die Kommunen von Soziallasten zu entlasten, insbesondere bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, in vollem Umfang auch für die Leistungsberechtigten einzuhalten, für die erst nachträglich die dauerhafte volle Erwerbsminderung festgestellt werden kann.

6. Sehhilfen für Geringverdienende/SGB II/XII-Empfänger/innen analog zu § 55 Abs. 2 SGB V (TOP 5.14)

Die ASMK bittet die Gesundheitsministerkonferenz (GMK), für Personen mit geringen Einkommen die Einführung einer Härtefallregelung im SGB V zur Sicherstellung des existenznotwendigen Bedarfs für die Versorgung mit einer erforderlichen Sehhilfe zu prüfen. Die ASMK regt eine Ausgestaltung analog zur Härtefallregelung für die Versorgung mit Zahnersatz nach § 55 Abs. 2 SGB V an.

Des Weiteren sind dem Protokoll u. a. Beratungsergebnisse zur Einführung einer Kindergrundsicherung, zur Anrechnung von Pflegezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, zur Klarstellung des Stiftungszwecks der „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ und zur Fortsetzung und qualitativen Weiterentwicklung des Instruments der Assistierten Ausbildung zu entnehmen.

Das externe Ergebnisprotokoll bzw. die Beschlüsse sind auf der Homepage der ASMK unter folgendem Link einsehbar. https://asmkintern.rlp.de/fileadmin/asmkintern/Beschluesse/Protokoll_94._ASMK_2017/Protokoll_extern_der_94._ASMK.pdf