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BTHG, NRW, Entwurf eines Ausführungsgesetzes

Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) hat den "Entwurf eines Ausführungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes" in das parlamentarische Verfahren eingebracht.

Durch das vorgelegte Artikelgesetz soll u. a. festgelegt werden, dass grundsätzlich die Landschaftsverbände die zuständigen Träger der Eingliederungshilfe für die Fachleistungen an Menschen mit Behinderung sowie die Kreise und kreisfreien Städte die zuständigen Träger der Eingliederungshilfe für Fachleistungen an Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen bis zum Abschluss einer ersten allgemeinen Schulausbildung sind.

Der Gesetzentwurf ist im Anhang beigefügt.


MMD17-1414.pdf