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Bundeskabinett beschließt Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) zum Pflegeberufegesetz

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) zum Pflegeberufegesetz ist heute im Bundeskabinett beschlossen worden. In den vergangenen Wochen ging es wieder heiß her. CDU und CSU haben Änderungen an der „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorgeschlagen, mit denen das inhaltliche Niveau der Altenpflegeausbildung reduziert werden sollte. Die SPD hatte diese Änderungen abgelehnt. Letztlich wurde ein Kompromiß von Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) und Dr. Georg Nüßlein (CSU) ausgearbeitet (wie schon im Gesetzgebungsverfahren), der eine nicht ganz so eindeutige Abwertung nach sich zieht. Die SPD habe nach eigenen Angaben in den Verhandlungen „das Schlimmste verhindern“ können. Um nicht die gesamte Neuregelung der Pflegeausbildung zu kippen, trägt die SPD die Verordnung mit.

Nach Sichtung des Kabinettentwurfs lässt sich folgendes festhalten:

Die Berg- und Talfahrt aus dem Gesetzgebungsverfahren geht weiter. Alle Bemühungen, die Altenpflege aufzuwerten, sind mit dem vorliegenden Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung schon wieder angeknackst, denn für den spezialisierten Abschluss zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger wurden die Anforderungen nochmal im Detail abgesenkt. Die Auswirkungen sind noch nicht endgültig abschätzbar. Aber eines ist klar: Ein Abschluss auf Augenhöhe mit den anderen Abschlüssen ist damit nicht mehr gegeben. Diejenigen, welche die Altenpflege klein halten wollen, könnten einen weiteren Etappensieg feiern. Die Unterschiede zwischen Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger einerseits und Altenpflegerin bzw. Altenpfleger andererseits, werden insbesondere im Gehaltsgefüge somit für die Zukunft zementiert.

  • Zu befürchten ist auch, dass diese spezialisierte Altenpflegeausbildung damit in Stein gemeißelt wird. Wie soll denn noch der mühsam errungene Kompromiss aus dem Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden, nachdem die unterschiedlichen - aber in gewisser Hinsicht gleichwertigen - Ausbildungsgänge evaluiert werden und dann entschieden wird, ob die Altenpflege in dem neuen Pflegefachberuf endgültig aufgehen kann? Dem wird damit die Grundlage entzogen. Es ist noch zu früh, von einer Aufkündigung der im Gesetzgebungsverfahren gefundenen Regelung zu sprechen, aber darauf könnte es hinauslaufen.
  • Bitter ist auch die Tatsache, dass die Bundesregierung das Versprechen bricht, bei der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung weiter auf eine breite Beteiligung zu setzen. Wie kann es sein, dass viele maßgebliche Spitzenverbände, wie z.B. der Paritätische Gesamtverband, nicht zur öffentlichen Anhörung am 25.06.018 in den Bundestag eingeladen werden? Letztlich ist als Wohlfahrtsverband nur die Caritas eingeladen worden. Dazu wendet sich der Paritätische noch gesondert an die Obleute des Gesundheitsausschuss im Bundestag.
  • Immerhin gibt es auch Fortschritte bei weiteren wesentlichen Knackpunkten. So sollen das Nähere zu Kooperationsverträgen nun die Länder regeln. Der Paritätische hatte gemahnt, dass es zu den von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Schulen zu schließenden Vereinbarungen nur unzureichende Vorgaben gibt, etwa, wenn Schulen keine Kooperationspartner finden, weil sich regional Verbünde abschotten. Unsere Forderung nach einer Clearingstelle richtet sich nun an die Länder, damit vor Ort diese Probleme gelöst werden können.
  • Ferner wird die bis zum Jahre 2024 die Regelung zu dem Nadelöhrbereich des pädiatrischen Einsatzes etwas gelockert, indem die Stunden unterwandert werden können.
  • Weiterhin bleibt die Zeitschiene problematisch. Wenn die Schulen nur ein 1/2 Jahr Zeit bekommen, auf Grundlage eines Rahmenlehrplans die Curricular zu erstellen, begibt sich der Start der neuen Ausbildung auf sehr dünnes Eis. Hinter vorgehaltener Hand wurde berichtet, dass es ggf. doch 1 - 2 Jahre später losgehen könnte. Dies wäre aber auf gesetzlicher Ebene festzulegen und könnte daher ein Punkt im zeitnah zu erwartenden Artikelgesetz für die kommende Pflegereform werden.
  • Inwiefern sich die Regelungen zu der sehr bürokratischen Zwischenprüfung relativiert haben, ist noch zu prüfen.


Die VO geht nun in den Bundestag. Wenn dieser zustimmt, geht sie dann in den Bundesrat.
Ausbildungs-_und_Pruefungs_Verordnung_Pflegeberufe_final.pdfAusbildungs-_und_Pruefungs_Verordnung_Pflegeberufe_final.pdf