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Eine gute pflegerische Versorgung ist ein Menschenrecht!

Seit 2005 stärkt die Pflege-Charta auf Grundlage nationaler und internationaler Rechtstexte und Konventionen die Rechte von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen in Deutschland. Damit wurde die Grundlage für einen Rechtskatalog würdevoller Pflege geschaffen.

Gleichzeitig wird es immer schwieriger, eine bedürfnisorientierte und bedarfsgerechte Pflege aus den Teilleistungen der Pflegeversicherung und aus eigenen Mitteln finanziell sicherzustellen. Jeder Sechste, der hierzulande Pflege erhält, ist auf finanzielle Unterstützung des Sozialhilfeträgers angewiesen. Pflegebedürftigkeit ist in Deutschland ein Armutsrisiko.

Der Pflegenotstand ist zur Dauerkrise geworden, unter der alle Beteiligten leiden: die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen sowie die Pflegekräfte. Was fehlt, ist vor allem Zeit. Mehr Zeit für eine maßgeschneiderte Pflege, für angemessene Betreuung und Gespräche. Um eine menschenwürdige Pflege für alle sicherzustellen, braucht es mehr Personal. Nach aktuellen Schätzungen besteht bereits heute ein Bedarf an rund 50.000 zusätzlichen Pflegekräften, mittelfristig werden doppelt so viele Pflegekräfte benötigt. Um Menschen für diesen Beruf zu gewinnen, müssen die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung entschieden verbessert werde.

Nur mit einer solidarischen Strategie zur Refinanzierung, verbesserten Rahmenbedingungen und Angeboten in der Pflege kann die Weiterentwicklung und die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs gelingen. Eine menschenwürdige gute Pflege für alle ist nicht zum Nulltarif zu haben. Eine weitere finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen selbst ist nicht zumutbar. Wenn die Bundesregierung den Pflegenotstand stoppen will, muss sie zusätzliche Milliarden in die Hand nehmen.

Pflegende Angehörige und vergleichbar Nahestehende leisten einen wesentlichen Beitrag bei der Pflege und Betreuung. Ihre Förder- und Unterstützungsleistungen und ihr Recht auf soziale Absicherung müssen weiter verbessert werden.

Nicht zuletzt braucht es starke und handlungsfähige Kommunen, um im demografischen Wandel die Politik und Sorgearbeit für ältere, hilfe- und pflegebedürftige Menschen vor Ort wirkungsvoll weiterzuentwickeln und zu gestalten.

Es ist menschenrechtlich bedenklich,

  • wenn Pflege arm macht,
  • wenn pflegende Angehörige durch unzureichende soziale Sicherung von Altersarmut bedroht sind,
  • wenn Pflegekräfte nicht ausreichend Zeit für die Versorgung haben,
  • wenn Teilhabe zur Frage des Wohnortes wird, weil Quartiersarbeit und Sozialraumgestaltung für alte und pflegebedürftige Menschen nur in wenigen Kommunen möglich ist.


Zur Verbesserung der Pflege fordern wir:

  • Zügige und deutliche Senkung der finanziellen Belastung der Pflegebedürftigen,
  • Ausbau der Pflegeversicherung zu einer solidarischen Bürgerversicherung sowie die Übernahme von 85% der pflegebedingten Kosten im ambulanten und stationären Bereich,
  • Vollständige Finanzierung der Behandlungspflege in stationären Ein-richtungen durch die Krankenkassen,
  • Übernahme der Investitionskosten durch die Länder,
  • Flächendeckende Umsetzung einer Vergütung nach Zeit in ambulanten Diensten,
  • Gute Arbeitsbedingungen für mehr und besser bezahltes Pflegepersonal,
  • Bessere Stärkung und Entlastung pflegender Angehöriger.
  • Altenhilfe muss zur Pflichtaufgabe der Kommunen werden.

 

Download Flugblatt: Gute Pflege ist ein Menschenrecht