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Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (IPREG) im Kabinett

Der überarbeitete Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (IPREG, ehemals RISG) hat nun nach mehreren Anläufen den Weg ins Kabinett gefunden.

Das Bundesgesundheitsministerium war zunächst nach massiven Protesten der Verbände und von Betroffenen (s. auch unsere Erklärung zum IPREG vom 21. Januar 2020) mehrfach gezwungen worden, seinen Gesetzesentwurf zu überarbeiten, bevor dieser nun am 12. Februar 2020 das Kabinett passieren konnte.

Wenngleich die aktuelle Fassung des Gesetzesentwurfs keine strikte Vorgabe mehr vorsieht, wonach die außerklinische intensivmedizinische und pflegerische Versorgung von Patientinnen und Patienten im Regelfall in einer stationären Pflegeeinrichtung erfolgen muss, lässt es den Spielraum für Krankenkassen und Medizinischen Dienst dennoch weit offen, über den Lebensort der Betroffenen - auch gegen deren Wünsche - zu entscheiden.

Der Knackpunkt des Gesetzes: Um Missbrauch in den sogenannten Intensiv-Pflege-WGs aufzudecken, sollen Betroffene sowie deren Versorgungsort künftig einmal jährlich durch den Medizinischen Dienst begutachtet werden. In Intensiv-Pflege-WGs ist diese Prüfung je nach Ausgestaltung (auch im Interesse der Betroffenen) möglicherweise zielführend. Weshalb jedoch der Medizinische Dienst künftig auch über die Situation von Menschen in ihrer Häuslichkeit beurteilen muss, und die Kasse anschließend entscheiden kann, ob diese Menschen weiterhin zuhause leben dürfen oder nicht, ist nicht plausibel.

In der Häuslichkeit gilt auch für Menschen mit Intensivpflege-Bedarf zunächst das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Meist sind es in der Häuslichkeit Angehörige, z. B. Ehepartnerinnen und Ehepartner, Mütter und Väter, die sich um das bestmögliche Versorgungssetting der betroffenen Menschen kümmern, sich den bürokratischen Herausforderungen stellen und darüber hinaus persönlich sehr um das körperliche und seelische Wohl der Betroffenen bemüht sind. Es ist nicht begreifbar, weshalb in diesem Setting künftig die Kasse über die Verlegung der Betroffenen in ein stationäres Pflegeheim entscheiden darf.

Das Gesetz legt nahe, dass die Aufdeckung einiger weniger Missbrauchsfälle nun auf dem Rücken aller betroffenen Menschen ausgetragen wird - insbesondere jener, die zuhause leben möchten.

Der Paritätische fordert deshalb vom Gesetzgeber, hier im Sinne der Menschenrechte nachzubessern und wird sich auch im weiteren Gesetzgebungsprozess für diese Forderung einsetzen.