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Gesundheitsministerkonferenz, psychiatrische Versorgung

Beschlüsse der 90. Gesundheitsministerkonferenz zur psychiatrischen und zur sektorenübergreifende Versorgung, Auszüge.

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat u. a. folgende Beschlüsse der 90. GMK veröffentlicht:

1) Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgungsstrukturen in Deutschland – Bestandsaufnahme und Perspektiven - Bericht zu den Schwerpunktthemen „Inklusion – Auftrag und Umsetzung, Trialog und Selbsthilfe“ und „Zusammenhang Maßregelvollzug und Allgemeinpsychiatrie“ (TOP: 10.2)

Der o.g. Bericht wurde zur Kenntnis genommen und die AG Psychiatrie gebeten, der 92. GMK im Jahr 2019 einen Vorschlag vorzulegen, ob und wenn ja, in welcher Form, in welchem zeitlichen Rahmen und zu welchen möglichen Schwerpunktthemen ein weiterer Bericht zielführend ist.

Im ersten Teil des Berichtes steht die durch den Paradigmenwechsel von der Institutionszentrierung zur Personenzentrierung und die UN-Behindertenrechtskonvention forcierte Perspektive einer auf Inklusion, Teilhabe und Lebensweltorientierung ausgerichteten Psychiatrie im Fokus. Eine wesentliche Bedeutung kommt dabei der Selbsthilfe und dem trialogischen Handeln zu. Im anschließenden zweiten Teil werden die Zusammenhänge zwischen der Allgemeinpsychiatrie und dem Maßregelvollzug und die Perspektiven aus der Grundhaltung der Kooperation und der gemeinsamen Verantwortung analysiert. Der vorliegende Bericht bezieht sich ausdrücklich auf die bislang vorgelegten Berichte (Standortbestimmung der Psychiatrie 2007, Bestandsaufnahme im Bereich der zuvor nur rudimentär erfassten Versorgungsbereiche der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Gerontopsychiatrie und Formulierung von Perspektiven Jahr 2012).

Dieser und die vorhergehenden Berichte sind im Anhang beigefügt.

90-GMK-Beschluss-Anlage-TOP-10-2.pdfAOLG Bericht Psychiatrie.pdfProtokoll_80-GMK_Top1002_Anlage1_Psychiatrie-Bericht.pdf


2) Einrichtung einer Reformkommission "sektorenübergreifende Versorgung" (TOP: 11.1)

Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes wurde beschlossen eine Bund-Länder-Reformkommission "Sektorenübergreifende Versorgung" einzurichten. Die Zielsetzungen der Weiterentwicklung einer sektorenübergreifenden Versorgung sollen sein:

        a) eine gemeinsame Bedarfsplanung und abgestimmte Zulassung,
       b) die Angleichung der Honorierungssysteme,
       c) die Harmonisierung der Kodierung und Dokumentation,
       d) die gemeinsame telematische Infrastruktur mit einer einheitlichen elektronischen Gesundheitsakte,
       e) die Zusammenführung der Qualitätssicherungsverfahren.

Des Weiteren wurde beschlossen:

- die Harmonisierung der Systeme für eine sektorenübergreifende Versorgung als Regelangebot in der nächsten Legislaturperiode in Angriff zu nehmen und Spielräume für regionale Ausgestaltungen zu ermöglichen. 

- die Transparenz über Qualität sowie die Entscheidungshoheit für die Patientinnen und Patienten zu stärken und Behandlungsverläufe an den medizinisch-pflegerischen Notwendigkeiten und nicht an den gegebenen Strukturen der Leistungserbringer und Kostenträger auszurichten.

Weitere Informationen können unter folgendem Link eingesehen werden.

https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html