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Häusliche Krankenpflege: Neuer Verordnungsvordruck Muster 12 ab dem 01. Oktober 2017

Fachinfo
Erstellt von Melina Frensche

Nach § 73 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 SGB V umfasst die vertragsärztliche Versorgung auch die Verordnung von häuslicher Krankenpflege nach § 37 SGB V. Häusliche Krankenpflege wird auf dem Vorordnungsvordruck 12 verordnet.

Zur Verbesserung der Verordnungsqualität und aufgrund des neuen Leistungsanspruchs nach § 37 Abs. 1a SGB V wurden der Verordnungsvordruck 12 sowie die dazugehörigen Vordruckerläuterungen überarbeitet. Der neue Verordnungsvordruck wird ab dem 01.10.2017 zur Anwendung kommen. Der bis dahin gültige Verordnungsvordruck findet dann keine Anwendung mehr.

Weitere Information entnehmen Sie bitte der Anlage.
Neuer_Verordnungsvordruck_HKP.pdfNeuer_Verordnungsvordruck_HKP.pdf