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Inkrafttreten der HKP-Richtlinie: Belange von Palliativpatientinnen und -patienten im Rahmen der häuslichen Krankenpflege

Fachinfo
Erstellt von Melina Frensche

Die HKP-Richtlinie: Belange von Palliativpatientinnen und -patienten im Rahmen der häuslichen Krankenpflege trat am 25.11.2017 in Kraft. Die Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses haben die häusliche Krankenpflege für Palliativpatientinnen und -patienten erweitert. So sieht die Richtlinie vor, dass die Verordnungen nicht nur bis zu 14 Tagen möglich sind, sondern so lange, wie es die Patientin oder der Patient benötigt.

Hintergrund der Änderung ist die Beschlussfassung zur Änderung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie im März 2017. Diese beinhaltete den Passus, dass Palliativleistungen "bis zu 14 Tage" verordnet werden dürfen. Das BMG hat den Beschluss von März mit der Auflage versehen, dass die Länge der Verordnung verändert wird.

Die vollständige Richtlinie können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2896/