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Inkrafttreten Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V

Die Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letze Lebensphase vom 13.12.2017 ist am 7.2.2018 in Kraft getreten.

Vereinbarung_nach_§132g_Abs_3_SGBV_über_Inhalte_und_Anforderungen_der_gesundheitlichen_Versorgungsplanung_Unterschriftenfassung.pdf