Inkrafttreten Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V
Die Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letze Lebensphase vom 13.12.2017 ist am 7.2.2018 in Kraft getreten.
Die Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letze Lebensphase vom 13.12.2017 ist am 7.2.2018 in Kraft getreten.