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Kabinettsvorlage zum Patientendaten-Schutzgesetz liegt vor

Das Bundeskabinett wird voraussichtlich am 1.4.2020 über einen Gesetzentwurf für ein Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) beraten. Von den Forderungen des Gesamtverbandes wurde mit Blick auf den Referentenentwurf berücksichtigt, dass auch die elektronische Verordnung von häuslicher Krankenpflege ermöglicht werden soll.

Der Gesetzentwurf beinhaltet sehr umfangreiche Neuregelungen mit Blick auf die elektronische Patientenakte und die Telematikinfrastruktur. Er legt die gesetzliche Grundlage für die freiwillige Anbindung von Pflegeeinrichtungen und Rehaeinrichtungen gemäß § 107 Abs. 2 an die Telematikinfrastruktur. Er regelt die Zugriffsrechte neu und dezidierter und sieht weitere Funktionen bei der elektronischen Patientenakte vor (z. B. Datenspende) und führt einen elektronischen Überweisungsschein und ein elektronisches Grünes Rezept ein.

Von den Punkten, die der Gesamtverband mit Blick auf den Referentenentwurf angemerkt hatte, wurde die Forderung auch eine elektronische Verordnung der häuslichen Krankenpflege zu ermöglichen berücksichtigt. Weitere wichtige Forderungen wurden nicht einbezogen. So sieht der Gesetzentwurf zwar Kostenerstattungen für Rehaeinrichtungen gemäß § 111a und § 111c vor, wenn Sie sich an die Telematikinfrastruktur anbinden. Zugriffsrechte für Mitarbeiter in diesen Einrichtungen sind aber nicht vorgesehen. Darüber hinaus sind neue Verweisfehler enthalten mit Blick auf die vorgesehenen Zugriffsrechte für Rehaeinrichtungen gemäß § 107 Abs. 2 SGB V auf die elektronische Patientenakte.

Kabinettvorlage_PDSG_1915047.pdfKabinettvorlage_PDSG_1915047.pdfSN BAGFW PDSG zum RefE.pdfSN BAGFW PDSG zum RefE.pdf