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Aktuelle Informationen zur Assistierten Ausbildung

Fachinfo
Erstellt von Birgit Beierling

Die Bundesagentur für Arbeit beabsichtigt, die Jugendlichen-Instrumente neu zu ordnen. Die Assistierte Ausbildung soll in der ersten Phase (Ausbildungsvorbereitung) durch Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen ersetzt werden. In der Phase 2 (Ausbildungsbegleitung) soll das Instrument zukünftig mit ausbildungsbegleitenden Hilfen zusammen gelegt werden. Der Paritätische, aber auch der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit sprechen sich gegen diese Entwicklung aus und haben ein Konzept "Ausbildungsassistenz" entwickelt, das nun im politischen Raum diskutiert werden soll. Auch die Bundesländer, die eigene Länderprogramme zur Assistierten Ausbildung umsetzen, sprechen sich gegen diese Entwicklung aus.

Aktuelle Infos zu AsA (Assistierte Ausbildung nach § 130 SGB III)

Die BA beabsichtigt die Jugendlichen-Instrumente zu prüfen und neu zu ordnen und will die Assistierte Ausbildung (Ausbildungsvorbereitung in Phase 1 und Ausbildungsbegleitung Phase 2) mit den alten bestehenden Instrumenten BvB und abH verschmelzen. Konkret würde AsA Phase 1 wegfallen und die BvB soll es übernehmen (hier sind Platzkontingente insbesondere im 2. Halbjahr ungenutzt). AsA ist also nur noch Phase 2 und soll mit abH zusammen gelegt werden und unter AsA neu firmieren (inhaltlich mehr abH plus, da 90% abh klassisch und 10% AsA-TN).

Der Paritätische hat sich gegen dieses Weiterentwicklungskonzept verwehrt und im Fachgespräch am 16.01.2018 auch noch einmal mit den interessierten Bundesländern, je einem Vertreter des BiBB, des f-bb und des DGB, Praxisvertreter/-innen und Landesverbandsvertreter/-innen deutlich gemacht, dass eine Weiterentwicklung des Fachkonzeptes mehr Flexibilität für den jeweiligen Einzelfall benötigt und die Assistierte Ausbildung aus einer individuellen Unterstützung der Berufswahlentscheidung, der Anbahnung eines Ausbildungsverhältnisses und der Unterstützungsabsprachen mit dem Jugendlichen und dem Betrieb besteht.

Auch der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit hat seine Forderungen ebenfalls in diese Richtung entwickelt.

Die bis Sommer 2018 befristete Gültigkeit des § 130 SGB III „Assistierte Ausbildung“ soll um 2 Jahre verlängert werden, dazu gab es kurzfristig einen Gesetzentwurf, zu dem sowohl der Paritätische als auch der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit (wie viele andere) Stellung genommen haben. Wir haben die Gelegenheit genutzt, um mit der Befürwortung der Verlängerung der bestehenden Befristung Anforderungen an die Weiterentwicklung zu stellen.

Am 27.04.2018 hat der Bundesrat seine Stellungnahme dazu abgegeben. Auch dieser hat (auf Antrag der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg) die Gelegenheit genutzt, um Anforderungen an eine Weiterentwicklung des Fachkonzeptes zu stellen. Unsere Anforderungen (Parität, KV JSA, BR) sind im Großen und Ganzen das, was wir gemeinsam erarbeitet haben. Die Bundesländer betonen in ihrer Stellungnahme natürlich auch ihren Mitgestaltungswillen (insbesondere bei Ko-Finanzierungen).

Die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit hat einen „kleinen“ Monitoring-Auftrag gehabt und ist zu folgenden Handlungsempfehlungen gekommen:

Aus Sicht der Auszubildenden:

Flexibilisierung der Zeitvorgaben, Fahrtkostenübernahme, Berufsbilder erweitern, Dezentralisierung von Lern- und Betreuungsorten (und digitale Angebote)

Aus Sicht der Unternehmen:

Bedarfsorientierte Angebote, umsetzungsorientierte Handlungsleitfäden, Kooperationsvereinbarungen – nicht Verträge, Regelung von Freistellung der Azubis

Aus Sicht der JC/BB

Zusammenlegen von Maßnahmen, Erweiterung der Zielgruppe, regionale Bestellung, verbessertes Marketing

Aus Sicht der Bildungsdienstleister:

Stärkere Akzentuierung der Umsetzungsqualität bei der Ausschreibung, bessere Personalausstattung, Austausch

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit hat ein Gespräch mit dem DGB geführt und um die Weiterentwicklungsanforderungen deutlich zu machen, den Begriff der Ausbildungsassistenz als personale Dienstleistung eingeführt. Dies ist vom KV JSA dann auch verschriftlicht worden und vom DGB in Form von Fragen an die BA gerichtet worden. Jetzt gibt es bei der BA erst einmal ein Vertagen auf Sep/Okt, da auch der BDA Fragen hatte, die in Richtung Flexibilisierung gingen.

Konzeptidee_Ausbildungsassistenz_5_4_2018.pdfKonzeptidee_Ausbildungsassistenz_5_4_2018.pdfhervorgehoben_86-18(B)_Beschluss_BR_27_4_2018.pdfhervorgehoben_86-18(B)_Beschluss_BR_27_4_2018.pdfdoku-FG_Assist_Ausb_16_01_18.pdfdoku-FG_Assist_Ausb_16_01_18.pdfParitaetisches Positionspapier zur Weiterentw_Ass_Ausb(17.01.2017).pdfParitaetisches Positionspapier zur Weiterentw_Ass_Ausb(17.01.2017).pdf