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Bereits jetzt mehr Masernfälle als im Jahr 2016

Dem Robert Koch-Institut (RKI) sind bereits in der ersten Jahreshälfte 2017 über 400 Masernfälle gemeldet worden. Für das vergangene Jahr wurden insgesamt 325 Fälle erfasst. Angesichts der steigenden Zahl an Krankheitsfällen wird von Seiten der Politik ein verstärkter Impfschutz angemahnt. Masern seien keine harmlose Krankheit. Insbesondere bei Erwachsenen könne die Krankheit zu schweren Komplikationen führen, wie nicht zuletzt der Todesfall einer jungen Mutter Mitte Mai in Essen gezeigt hat.

Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU) setzt bei der Prävention jedoch nach wie vor nicht auf die Impfpflicht, da diese einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und das Sorgerecht der Eltern bedeute. Stattdessen sollen Kindertageseinrichtungen stärker in die Pflicht genommen werden und Impfverweigerer melden. Mit dem „Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten“ soll die Impfprävention insbesondere für Kinder weiter verstärkt werden. Die Kita-Leitungen sollen künftig verpflichtet werden, Eltern beim örtlichen Gesundheitsamt zu melden, wenn diese sich nicht zum Impfen beraten lassen wollen. Gesundheitsämter sollen dann gezielt auf Eltern zugehen können, die die Impfberatung boykottieren. Auch Bußgelder in Höhe von bis zu 2500,- Euro sollen verhängt werden können, wenn Eltern sich der Impfaufklärung verweigern. Bereits mit der Verabschiedung des Präventionsgesetzes im Jahr 2015 wurde der Impfschutz für Kinder im Kita-Alter gestärkt. Eltern müssen seitdem gegenüber den Kindertagesstätten belegen, dass sie eine entsprechende ärztliche Impfberatung wahrgenommen haben.

Laut Bundesministerium sind die Impfquoten bei Masern zwar steigend: 92,8 Prozent der Schulanfänger hatten 2015 die wichtige zweite Masern-Impfung erhalten und gelten somit als vollständig geschützt. Dennoch reicht die Impfquote aus Expertensicht noch nicht aus. Eine Elimination der Masern liege erst dann vor, wenn die Quote für beide Impfungen bei 95 Prozent liegt. Bislang erreichen diese nur die Schulanfänger in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Das „Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten“ wird am 01.06.17 im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten.