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Kinderrechte ins Grundgesetz - Arbeitsgruppe legt Formulierungsvorschläge vor

Gegenwärtig sind die Rechte von Kindern nicht explizit im Grundgesetz verankert. Mit dem Koalitionsvertrag hatte sich die Bundesregierung vorgenommen, die Kinderrechte "ausdrücklich" im Grundgesetz zu verankern. Parteien wie DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und SPD unterstützen dieses Vorhaben seit vielen Jahren. Nun hat eine eigens für dieses Anliegen eingesetzte Kommission mit Vertreter*innen aus Bund und Ländern drei Vorschläge für konkrete Formulierungen vorgelegt.

Die Diskussion um eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz (GG) gibt es seit vielen Jahren, vor allem seit Inkrafttreten des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 (UN-Kinderrechtskonvention, UN-KRK).

Viele Kinder- und Jugendverbände, die sich in der National Coalition, dem Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention oder im Aktionsbündnis Kinderrechte zusammen geschlossen haben, fordern die explizite Aufnahme der Kinderrechte in den Text des Grundgesetzes und haben dazu in den letzten Jahren Studien in Auftrag gegeben, Kampagnen durchgeführt und Formulierungsvorschläge unterbreitet.

Allerdings erteilte die Konferenz der Jugend- und Familienminister (JFMK) erst im Frühjahr 2014 einen Prüfauftrag für eine Bund-Länder-AG. Auf Beschluss der Justizministerkonferenz (JuMiKo) vom Herbst 2016 wurde 2017 die "Justiz-Familie-Bund-Länder-Arbeitsgruppe" zur Thematik „Kinderrechte ins GG“ gegründet.

In dieser Legislaturperiode wurde das Thema „Kinderrechte ins Grundgesetz“ erstmals als ein zentrales Vorhaben der Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart. Konkret enthält der Koalitionsvertrag hierzu im Kapitel „Familie“ (Zeilen 801-806) die folgende Formulierung.

      „Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern. Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns Verfassungsrang. Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen. Über die genaue Ausgestaltung sollen Bund und Länder in einer neuen gemeinsamen Arbeitsgruppe beraten und bis spätestens Ende 2019 einen Vorschlag vorlegen.“

Der Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist nun auf der Webseite des BMJV unter www.bmjv.de/kinderrechteGG zugänglich.

Fast zeitgleich hat die National Coalition (NC) Deutschland ihren sog. Schattenbericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechte in Deutschland abgeschlossen und vorgelegt. Für diesen Bericht über die Kinderrechte in Deutschland haben 101 Organisationen über zwei Jahre zusammengearbeitet. Mit dem Ergänzenden Bericht übernimmt die National Coalition Deutschland zum vierten Mal die Verantwortung zur Kommentierung und Ergänzung des Staatenberichts der Bundesregierung. Der Staatenbericht wurde bereits am 4. April 2019 veröffentlicht und dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes übermittelt. Der sog. Schattenbericht der NC ist hier zu finden: https://www.umsetzung-der-kinderrechtskonvention.de/

Weitere Infos zum Thema Kinderrechte gibt es hier:

http://www.der-paritaetische.de/schwerpunkt/kindertagesbetreuung/partizipation-und-demokratiebildung/das-abc-der-beteiligung/kinderrechte/

http://www.der-paritaetische.de/verband/projekte/kigg/